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07.11.2012

DIW-Analyse: Quotenmodell für Erneuerbare Energien ungeeignet

In einer aktuellen Analyse kommen Energieexpertinnen und -experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zum Schluss, dass die derzeit von verschiedenen Seiten geforderte Einführung eines Quotenmodells zur Förderung Erneuerbarer Energien nicht empfohlen werden kann. Stattdessen sollte das Fördermodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) grundsätzlich beibehalten werden, so die Fachleute.

„Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien hat sich das EEG bisher als ausgesprochen wirkungsvolles Instrument erwiesen“, sagt DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert. „Ein Quotenmodell könnte das nicht besser leisten und hätte zugleich erhebliche Nachteile.“ 

Bei einem Quotenmodell geraten sowohl kurz- als auch langfristige Ziele zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Gefahr, stellt das DIW fest. Zudem werden die Kosten oftmals unterschätzt. Außerdem führt ein Quotenmodell bei einheitlichen Zertifikatspreisen zu hohen Gewinnen bei vielen Anlagenbetreiberinnen und -betreibern. Es bringt auch keine Vorteile für die Systemintegration Erneuerbarer Energien. Derzeit wird erneuerbarer Strom durch das EEG in Form einer festen Vergütung beziehungsweise seit 2012 durch eine nahezu äquivalente optionale Marktprämie gefördert. Ein solcher preisorientierter Ansatz wurde von vielen Ländern übernommen. 

Im Gegensatz dazu werden in einem Quotenmodell Stromanbieter verpflichtet, Zertifikate für einen vorgegebenen Anteil erneuerbarer Elektrizität nachzuweisen. Mehrere Ökonomenund Politiker hatten sich zuletzt für die Abschaffung des EEG und die Einführung eines Quotenmodells ausgesprochen. Ein vermeintlicher Vorteil eines Quotenmodells ist die sichere Erreichung bestimmter Ausbauziele. Wie die Erfahrungen zum Beispiel in Großbritannien zeigen, wird eine vorgegebene Quote jedoch regelmäßig deutlich unterschritten. 

Auch im Hinblick auf die Erreichung langfristiger Ziele beurteilen die DIW-Forscherinnen und -Forscher das Quotenmodell kritisch. Die dabei angestrebte „Technologieneutralität“ führt letztendlich dazu, dass nur die derzeit billigsten Techniken wie Windkraftanlagen an Land gefördert werden. Die Folge wäre ein technologischer „Lock-in“, der die Erreichung ambitionierter langfristiger Ziele zur Nutzung Erneuerbarer Energien ernsthaft gefährden würde. Erforderlich ist vielmehr eine differenzierte Förderung, die auch derzeit teurere Technologien mit erheblichen Potenzialen zur Kostensenkung wie etwa Windkraftanlagen auf See und die Photovoltaik einbezieht.

Das DIW Berlin warnt zudem vor einer Unterschätzung der Kosten eines Quotenmodells. Während beim EEG aufgrund der festen Vergütungssätze eine große Planungssicherheit existiert, setzt ein Quotenmodell mit handelbaren Zertifikaten die Investoren sowohl einem Strompreis- als auch einem Zertifikatspreisrisiko aus. Dies treibt die Finanzierungskosten für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energie deutlich in die Höhe. Außerdem entstehen im Quotenmodell als Folge mangelnder Differenzierung hohe Gewinne bei Anlagenbetreiberinnen und -betreibern mit geringen Erzeugungskosten, beispielsweise an günstigen Standorten, und damit zusätzliche Belastungen der Stromverbraucherinnen und -verbraucher.

Das EEG bietet laut DIW noch keine ausreichenden Anreize zur bedarfsgerechten Stromeinspeisung. Allerdings würde die Einführung eines Quotenmodells dieses Problem nicht lösen. Die Systemintegration Erneuerbarer Energien hängt vielmehr von der Ausgestaltung der einzelnen Segmente des Strommarktes sowie des Engpassmanagements ab. 

Angesichts kaum erkennbarer Vorteile, aber schwerwiegender Nachteile eines Quotenmodells kommen die DIW-Expertinnen und -Experten zum Schluss, dass ein grundsätzlicher Wechsel des Fördermodells nicht angebracht ist. Das EEG sollte im Hinblick auf Kostensenkung sowie Systemintegration Erneuerbarer Energien weiterentwickelt werden. DIW-Experte Neuhoff: „Wichtig ist die Weiterentwicklung von Netzregulierung, Strommarktdesign und Innovationsförderung, damit die Energiewende möglichst kosteneffizient umgesetzt werden kann“.

Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)

  

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