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EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG - ist am 29. März 2000 in Kraft getreten. Ziel des EEG ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/Umweltschutz/nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung. Für die Photovoltaik wurde bereits 2010 die Vergütung gekürzt und die Degression deutlich verschärft. Am 30. Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag eine weitere Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Damit wurde eine so genannte „Degression“ eingeführt: Die Vergütungssätze werden in der Regel zum 1. Januar eines jeden Folgejahres für jeweils ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um einen festen Prozentsatz abgesenkt (Degression). Eine Ausnahme stellen hier die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen dar, deren Vergütung zum 1. Januar und bei hohem Zubau auch zum 1. Juli jeden Jahres in Abhängigkeit vom Zubau im Vorjahr absinken kann („atmender Deckel“). Ausgangspunkt für die Degressionsberechnung ist der ungerundete Vorjahreswert. Das „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ trat zum 1. Januar 2012 in Kraft. (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
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Vorheriger Begriff: EE-Zustimmung | Nächster Begriff: EEG-Umlage |
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