Erneuerbare rechnen sich von selbst
„Es kann davon ausgegangen werden, dass die EEG Aufwendungen zur Förderung erneuerbarer Energien durch vermiedene externe Kosten vollständig kompensiert werden.“ Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR, Stuttgart) und dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI, Karlsruhe) im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Die Forscher hatten die externen Kosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verglichen und ausgewertet.
Bisherige Versuche, erneuerbare Energien mit fossilen Energieträgern zu vergleichen, scheiterten oftmals daran, dass bestimmte Faktoren gar nicht in die Betrachtung miteinbezogen wurden oder auch nicht werden konnten. Im Rahmen von Beratungsleistungen für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben das DLR (Stuttgart) und das FhG-ISI (Karlsruhe) in einem jetzt veröffentlichten Gutachten den aktuellen Stand des Wissens zu den externen Kosten der Stromerzeugung zusammengefasst.
Demnach haben die nicht in den Strompreisen enthaltenen externen Kosten der fossilen Stromerzeugung gesamtwirtschaftlich eine erhebliche Bedeutung. Hier spielen insbesondere der Ausstoß von Treibhausgasen im Hinblick auf die dadurch verursachten Klimaschäden und die Gesundheitsschäden bis hin zu einem erhöhten Sterblichkeitsrisiko durch Luftschadstoffe eine zentrale Rolle. Andere externe Effekte wie beispielsweise die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt, der Ökosysteme und die Versorgungssicherheit sowie geopolitische Risiken konnten aus Mangel an belastbaren Daten nach wie vor nicht quantifiziert werden. Daher sind die jetzt veröffentlichten Zahlen immer noch nur eine Teilsumme der tatsächlich zu erwartenden externen Kosten.
Für die durch Treibhausgasausstoß verursachten Klimaschäden hat die Studie Schadenskosten von 70 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2) zu Grunde gelegt. Pro Kilowattstunde (kWh) ergeben sich demnach – selbst unter Berücksichtigung moderner Technik – externe Kosten in einer Größenordnung von 6 bis 8 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für die Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle. Für moderne, gasgefeuerte Gaskraftwerke liegen sie immer noch bei etwa 3 Cent/kWh.
Demgegenüber verursacht die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nur vergleichsweise geringe externe Kosten: In der Regel unter 0,5 Cent//kWh. Selbst die Fotovoltaik die derzeit noch bei etwa 1 Cent/kWh liegt, erzeugt Kosten weit unterhalb derer fossiler Energieträger. Hier sehen die Gutachter zudem in den nächsten Jahren ein erhebliches Kostensenkungspotenzial. Der Bau und die Entsorgung der Anlagen sind in diese Berechnungen übrigens bereits mit einbezogen.
Durch den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüteten Strom konnten in Deutschland im Jahr 2005 38 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Insgesamt wurden durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im vergangenen Jahr Schäden von mindestens 2,8 Milliarden Euro vermieden. Dem steht eine EEG Vergütung in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gegenüber. Bei einem anlegbaren Strompreis von 4,2 ct/kWh entspricht dies, so die Gutachter, einer Förderung durch das EEG von 2,4 Milliarden Euro. Das heißt, die EEG Aufwendungen zur Förderung erneuerbarer Energien werden durch die vermiedenen externen Kosten vollständig kompensiert.
„Unabhängig von den verschiedenen anderen Zielen, die mit dem EEG verfolgt werden, „lohnt“ sich also die Förderung erneuerbarer Energien alleine aufgrund der vermiedenen Umweltschäden und den damit verbundenen volkswirtschaftlichen Nutzen,“ lautet die abschließende Feststellung der Gutachter.
Der Schlussbericht des Gutachtens „Externe Kosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Vergleich zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern“ kann aus dem Internet unter www.bmu.de oder www.erneuerbare-energien.de herunter geladen werden.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMU
Autorin: Petra Forberger für www.solarportal24.de
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