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15.12.2008

Studie: Kosten für Fotovoltaik & Co halten sich in Grenzen

Welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen hat die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Neufassung des EEG auf Vergütungen, Strompreise sowie eine Reihe weiterer Parameter? Das hat das Institut für neue Energien (IfnE, Teltow) im Auftrag des Bundesumweltministeriums berechnet. Ein Ergebnis der Studie ist, dass sich die Kosten für den durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorangetriebenen Ausbau der regenerativen Stromerzeugung in Deutschland für den einzelnen Stromkunden in Grenzen halten. Und: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erspart der deutschen Volkswirtschaft fossile Energieimporte in Milliardenhöhe.

Der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorangetriebene Ausbau der regenerativen Stromerzeugung in Deutschland bringt erhebliche Investitionen mit sich, so das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Der Studie zufolge werden bei der Umsetzung der aktuellen Ziele der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 jährlich zwischen 6 und 8 Milliarden Euro investiert. 

Trotz eines anhaltend kräftigen Anstiegs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von derzeit etwa 15 Prozent auf rund 30 Prozent im Jahr 2020 und rund 50 Prozent im Jahr 2030 steigen die von den Stromkundinnen und -kunden aufzubringenden Mehrkosten (die so genannten Differenzkosten) nur noch bis etwa Mitte des kommenden Jahrzehnts leicht an. Mit einer EEG Umlage von maximal 1,5 Cent/kWh liegt diese dann nur geringfügig über ihrem aktuellen Wert von etwa 1,2 Cent/kWh. Der Anteil des EEG am Haushaltsstrompreis dürfte dabei angesichts weiter steigender Strompreise in etwa auf seinem jetzigen Niveau (rund 5,5 Prozent) bleiben. 

Die im EEG angelegte Abschmelzung der Vergütung (Degression) sowie voraussichtlich weiterhin deutlich steigende Kosten der fossilen Stromerzeugung sorgen nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMU) dafür, dass Strom aus erneuerbaren Energien zunehmend frei vermarktbar wird und die Mehrkosten des EEG kontinuierlich sinken. Nach dem Gutachten liegt die EEG Umlage 2030 nur noch bei 0,2 Cent/kWh. 

Aufgrund der in den vergangenen Monaten sprunghaft gestiegenen Börsenstrompreise dürften EEG Differenzkosten und Umlage im kommenden Jahr trotz des weiteren Ausbaus in einer ähnlichen Größenordnung wie ihr diesjähriger Wert liegen, so das BMU weiter. Das EEG kann also nicht als Treiber für die von verschiedenen Stromversorgern angekündigten Preiserhöhungen verantwortlich gemacht werden. 

Deutlich wird in der Untersuchung darauf hingewiesen, dass die – in der Öffentlichkeit noch meist dominierende – Betrachtung der EEG Differenzkosten allein noch keine belastbare ökonomische Bewertung der erneuerbaren Stromerzeugung ermögliche. Hierfür seien unter anderem auch wesentliche Nutzenwirkungen des EEG zu betrachten. Einige hiervon werden in der Studie exemplarisch untersucht: So erspart die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien der deutschen Volkswirtschaft fossile Energieimporte sowie externe Kosten, jeweils in Milliardenhöhe. 

Die Tabelle „Ausgewählte Kosten- und Nutzenwirkungen des EEG 2007 bis 2030“ gibt es hier.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

  

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