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17.03.2008

Studie: Große Marktdurchdringung ohne EEG nicht zu erwarten

Die Bundesregierung plant mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Senkung der Einspeisevergütung für Strom beispielsweise aus Fotovoltaik Das Hamburger arrhenius Institut für Energie- und Klimapolitik hat untersucht, wie sich der Wegfall der staatlichen Förderung auf die Ausbauziele im Bereich Erneuerbare Energien bis 2050 auswirken könnte. Ergebnis: Auch noch in ferner Zukunft sind feste Einspeisetarife oder ähnliche Instrumente mit garantierter Vergütung notwendig, wenn die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden soll.

Am 23. Januar 2008 hat die EU-Kommission im Rahmen des Energie- und Klimapakets ihre Vorschläge zum Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien vorgestellt. Deren Anteil an der Energieversorgung soll bis 2020 auf 20 Prozent steigen. Die Stromerzeugung stellt dabei neben dem Verkehrs- und dem Wärmebereich ein bedeutendes Einsatzfeld dar. Die Leitstudie „Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“ des Bundesumweltministeriums vom Februar 2007 sieht einen Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von knapp 80 Prozent in 2050. 

Um den Ausbau sowie die Kostendegression durch Lerneffekte zu forcieren, wird die Stromerzeugung aus diesen Quellen derzeit durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt. Dieses Instrument steht unter zum Teil massiver Kritik und sollte nach Meinung verschiedener Akteurinnen und Akteure durch ein System aus Direktvermarktung des Stroms und Grünstrom-Zertifikaten ersetzt werden. 

Zahlreiche Akteurinnen und Akteure verweisen darauf, dass die Förderung nur eine Übergangsphase sei: Wenn die durchschnittlichen Kosten der Stromerzeugung erst einmal unter das Niveau der Kosten der konventionellen Erzeugungsarten gefallen seien, würden sich die Erneuerbaren Energien automatisch im Markt durchsetzen. Auf staatliche Förderinstrumente könne daher ungefähr ab 2020 vollständig verzichtet werden.

Dies ist nach neuen Erkenntnissen des arrhenius Instituts aber nicht der Fall. In einer Studie mit dem Titel „Anreize für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien unter verschiedenen Förderungsinstrumenten“ analysiert das Institut die Bedingungen, unter denen die Ausbauziele für Erneuerbare Energien erreicht werden können.

Sven Bode, Autor der Studie, erläutert: „Bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse für Neuinvestitionen ist zwischen dem durchschnittlichen Strompreis eines Jahres und dem tatsächlichen Marktpreis zum Zeitpunkt der Stromerzeugung zu unterscheiden.“ Wie verschiedene Untersuchungen der letzten 18 Monate gezeigt hätten, hängt der Börsenpreis für Strom stark von der fluktuierenden Einspeisung aus Windkraft- oder Fotovoltaik Anlagen ab. Immer dann, wenn Windkraft-Anlagen viel Strom produzieren, ist der Preis und damit der durchschnittliche Erlös bei Direktvermarktung gering.

Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, je höher der Anteil der Erneuerbaren Energien ist. „Durch dieses systematische Erlösproblem sinkt der Anreiz für Investitionen in neue, zusätzliche Anlagen ohne staatliche Förderung massiv“, fasst Bode die Erkenntnisse zusammen und fährt fort: „Auch 2050 werden daher staatliche Instrumente notwendig sein, wenn die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden soll.“

Wie die Studie ferner zeigt, stellt das Instrument der Direktvermarktung mit einem flankierenden Grünstrom-Zertifikatemarkt keine Lösung dar. „Unterstellt man das wettbewerbspolitische Leitbild der EU – den vollkommenen Markt – so lässt sich zeigen, dass die sinkenden Erlöse auf dem Strommarkt nicht durch entsprechende zusätzliche Einnahmen auf dem Markt für Grünstrom-Zertifikate kompensiert werden“ erklärt Helmuth Groscurth, Koautor der Studie.

Die Anlagenbetreiber/innen erhalten das Zertifikat nur dann, wenn sie tatsächlich Strom eingespeist haben – sozusagen „on top“. Die Grenzkosten für die Produktion der Zertifikate sind daher für alle Anbieter gleich null, was wiederum zur Folge hat, dass sich in einem „funktionierenden“ Markt für Zertifikate der Preis erratisch zwischen null und einer möglich Strafzahlung bei Zielverfehlung einstellt.

„Unter derartigen Bedingungen steigen durch Risikozuschläge die Kapitalkosten für neue Anlagen“, so Groscurth und ergänzt: „Die Anreize für Investitionen in neue Anlagen sind auch unter einem solchen Instrument vermutlich sehr gering. Eine große Marktdurchdringung ist damit jedenfalls nicht zu erwarten.“

Beide Autoren sind daher überzeugt, dass auch noch in ferner Zukunft feste Einspeisetarife oder ähnliche Instrumente mit garantierter Vergütung für Strom und Grünstrom-Eigenschaft notwendig sein werden. Rein marktorientierte Lösungen sind zum Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien nicht geeignet. „Die Erkenntnisse werden der Diskussion um die Energiepolitik in der EU noch einmal neue Impulse geben“, erklären die beiden übereinstimmend. 

Die Studie kann unter www.arrhenius.de heruntergeladen werden.

Quelle: arrhenius Institut für Energie- und Klimapolitik

  

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