BUND übt weiterhin Kritik an neuer Photovoltaik-Regelung
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bewertet die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur erneuten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) weiterhin kritisch. „Insbesondere mit der Entscheidung, künftig nur noch 90 Prozent des Solarstroms mittelgroßer Anlagen zu vergüten, haben sich die Regierungsfraktionen erstmals zum Ausstieg aus der verlässlichen Vergütung bekannt“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz. Das so genannte „Marktintegrationsmodell“ sei in der Praxis nicht umsetzbar und werde somit zu einer versteckten Vergütungskürzung.
„Die Rücknahme der Verordnungsermächtigungen, die einzelnen Ministerien ohne Beteiligung des Bundestages eine kurzfristige Reduzierung der Vergütung bei allen Sparten der Erneuerbaren Energien erlaubt hätten, war ein richtiger Schritt“, stellt Schütz fest. Die Parlamentarier hätten erkannt, dass zentrale Weichenstellungen für unser künftiges Energiesystem im Bundestag diskutiert gehören und weitreichenden Beschlüssen eine transparente Anhörung vorausgehen muss. „Für die Legitimation der Energiewende ist dieses Verfahren entscheidend“, so Schütz. Die unüberlegten Schnellschüsse der letzten Wochen hätten der Branche nichts als Verunsicherung gebracht.
Dennoch bedeuten die jetzt gefallenen Entscheidungen zur Änderung des EEG einen politischen Systemwechsel: „Insbesondere mit der Entscheidung, künftig nur noch 90 Prozent des Solarstroms mittelgroßer Anlagen zu vergüten, haben sich die Regierungsfraktionen erstmals zum Ausstieg aus der verlässlichen Vergütung bekannt“, kritisiert Schütz. Im Gesetz wird dieser Ansatz als „Marktintegrationsmodell“ bezeichnet. Demnach sollen die restlichen 10 Prozent des produzierten Stroms vom Anlagenbetreiber entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Nur: Das Modell ist in der Praxis nicht umsetzbar.
Das „Marktintegrationsmodell“ wird somit zu einer versteckten Vergütungskürzung - und geht komplett an den Notwendigkeiten eines zukunftsfähigen Energiemarktes vorbei.
Durch die Besonderheit der meisten Erneuerbaren Energien (Grenzbetriebskosten nahe Null) läuft der Ansatz einer „Marktintegration“ beim aktuellen Marktdesign ins Leere. Die aktuelle Strompreisbildung an den Großhandelsmärkten orientiert sich an den Grenzbetriebskosten eines Kraftwerks (Rohstoffeinsatz; CO2-Zertifikate). Bei den Erneuerbaren Energien liegen diese nahe Null. Daher senken die regenerativen Energien über den Merit-Order-Effekt die durchschnittlichen Großhandelspreise. Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare Gaskraftwerke oder in Speicher sind über den derzeitigen Börsenstrompreis nicht refinanzierbar.
„Nach der Einführung der Marktprämie, die nach den bisherigen Erfahrungen zu erheblichen Mehrkosten, aber keiner bedarfsgerechten Stromeinspeisung führt, wäre dies der zweite erfolglose Ansatz, die Erneuerbaren Energien in den bestehenden Markt integrieren zu wollen. Dieser zwanghafte Versuch, die Erneuerbaren Energien in den nicht mehr funktionierenden Markt zu integrieren, ist zum Scheitern verurteilt“, so Schütz.
Eine Umgestaltung des Strommarktes sei vor diesem Hintergrund dringend erforderlich, damit in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung Erneuerbarer Energien möglich wird.
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)
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