Thüringer „1.000-Dächer-Programm Photovoltaik“ wird aufgestockt
Die Mittel für das „1.000-Dächer-Programm Photovoltaik“ werden aufgrund der großen Nachfrage in diesem Jahr um zusätzlich eine Million Euro aufgestockt. Grund: Die im Jahr 2011 regulär zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro sind bereits jetzt weitgehend ausgeschöpft. „Das Programm hat einen Investitionsboom im Bereich der Solarenergie ausgelöst“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig heute in Erfurt. „Damit leistet es einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende in Thüringen.“
Allein seit dem 1. Januar 2011 sind im Rahmen des Programms 61 Solarstromanlagen mit rund 1,2 Millionen Euro gefördert worden. Das entsprach Investitionen von fast 6 Millionen Euro. „Mit einem Euro Förderung stoßen wir also mindestens fünf Euro Investitionen an“, sagte Machnig. Da bis 2013 insgesamt 7,5 Millionen Euro Förderung zur Verfügung stehen, könnten über die gesamte Laufzeit des Programms mehr als 37 Millionen Euro Investitionen in den Solarstandort Thüringen ausgelöst werden.
Zudem erhielten Kommunen die Chance, in Erneuerbare Energien zu investieren und damit ihre Einnahmen zu verbessern. „Das 1.000-Dächer-Programm ist ein Erfolgsprodukt, das den grünen Motor Thüringen erheblich beschleunigt“, sagte Machnig. „Viel besser kann Wirtschaftsförderung nicht eingesetzt werden.“ Seit Beginn des Programms im Juli 2010 ist die Errichtung von mehr als 110 Photovoltaik Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 4 400 kWp über das 1.000-Dächer-Programm unterstützt worden.
Derzeit liegen bereits weitere 58 Förderanträge für das 1.000-Dächer-Programm vor, mit denen rund 13,5 Millionen Euro an kommunalen Investitionen für Solaranlagen verbunden sind. Jeden Monat kommen durchschnittlich sieben weitere Anträge hinzu. „Das ist Geld, von dem nicht zuletzt Wirtschaft und Handwerk erheblich profitieren werden – und das wir mit dem 1.000-Dächer-Programm deshalb nutzbar machen wollen.“
Zum Programm: Mit dem 1.000-Dächer-Programm Photovoltaik wird die Errichtung von Photovoltaik Anlagen auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden gefördert, die sich im Eigentum von Kommunen und kommunalen Unternehmen befinden. Ebenso werden gemeinnützige Organisationen (z.B. Sportvereine, soziale Träger, Kirchen) sowie genossenschaftliche Zusammenschlüsse, Stiftungen und Vereine zum Betrieb von Bürgersolaranlagen unterstützt. Die Förderung beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 Euro. Beim Einsatz innovativer Technologien ist eine Erhöhung der Förderquote auf bis zu 40 Prozent möglich.
Gleiches gilt für die Integration von Photovoltaik Anlagen in denkmalgeschützte Gebäude oder die Einpassung in die traditionellen Dachlandschaften städtebaulich wichtiger Gebiete. Auch bei Anlagen an Lärm- und Sichtschutzwänden oder auf versiegelten, noch anderweitig genutzten Flächen, beispielsweise Parkplätzen, kann die höhere Förderung greifen. Eine Auswertung der bisherigen Förderstatistik zeigt, dass die Fördermittel etwa zu zwei Dritteln an Kommunen und kommunale Unternehmen fließen, der Rest entfällt auf gemeinnützige und kirchliche Organisationen. Gefördert wurden auch zwei Bürgersolaranlagen.
Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
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