Im solarportal24-Linkverzeichnis finden Sie schnell, einfach und kostenlos kompetente Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen rund ums Thema Solarenergie, Erneuerbare Energien und mehr.
Architekten (22)
Berater (61)
Energieagenturen (9)
Finanzierung (17)
Forschung & Entwicklung (3)
Fort- und Weiterbildung (3)
Großhändler (54)
Handwerker (207)
Händler (69)
Komplettlösungen (22)
Medien (7)
Montagegestelle (7)
Planer (42)
private Solarseiten (15)
Solarhersteller (64)
Solarversicherungen (15)
Verbände/Vereine (13)
Versandhandel (15)
Ökologisch Bauen (12)
Mitmachen
Login / Eintrag ändern


Zurück zu den Nachrichten... Diesen Artikel ausdrucken
29.06.2007

Solare Baupflicht muss ins Baugesetzbuch

Um einer drohenden Klimakatastrophe entgegenzutreten, ist es notwendig, umfassende Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Energiesparen durchzusetzen. Auf Grund der Verknappung des Rohöls ist mit einem enormen Preisanstieg zu rechnen. Für den Baubereich heißt das: überall dort, wo die Wärmeversorgung auf konventionellen Energieträgern basiert und unzureichend Energiesparmaßnahmen durch Wärmedämmung und effiziente Heizungstechnik genutzt werden, ist mit einer Vervielfachung der Heizkosten zu rechnen. Der Solarenergie Förderverein Deutschland (SFV) fordert deshalb eine gesetzlich verankerte Solare Baupflicht.

Vorrang-Regelungen für Erneuerbare Energien im Strombereich wurden bereits seit 2000 im Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Im Wärmebereich fehlen jedoch noch immer ordnungsrechtlich unstrittige Verbindlichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Wärmedämmung. Im Jahr 2004 sind vom Gesetzgeber zwar allgemeine Klimaschutzmaßnahmen in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen worden, eine „Solare Baupflicht“ fehlt aber bisher. 

Nach jetzigem BauGB können Kommunen die Installation von Solaranlagen und baulichen Vorkehrungen für den Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen der Bauleitplanung vorschreiben, sie müssen aber nicht. Allein Zweifel zur finanziellen Verhältnismäßigkeit bei Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen genügen, um Klimaschutzmaßnahmen zu umgehen. Außerdem ist rechtlich strittig, ob Kommunen Festlegungen zum Wärmeschutzstandard im Baubereich fordern können. 

Bisher wurden in mindestens 15 Städten Bürgeranträge zur Einführung einer solaren Baupflicht gestellt. Leider bestand bei den Städten auch hier erhebliche Unsicherheit darüber, welche Regelungsmöglichkeiten das BauGB tatsächlich eröffnet. Diese unzureichende und strittige Rechtssituation zeigt die Notwendigkeit auf, das Baugesetzbuch nochmals zu modernisieren. Die Einhaltung von Wärmeschutzstandards und die Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - sowohl bei Neubauten als auch im modernisierten Altbau - müssen unstrittig verpflichtend werden.

Die Verantwortung zur Umsetzung dieser verpflichtenden Klimaschutzmaßnahmen sollte dabei im kommunalen Verantwortungsbereich verbleiben. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass örtliche Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt werden. Ebenso können umfassende Innovationspotentiale initiiert und ein Wettbewerb mit anderen Kommunen eröffnet werden. Um Kommunen bei Pilotprojekten und umfassenden Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen, könnten auf Landesebene städtebauliche Erfahrungen gebündelt und Hilfestellungen geleistet werden.

Eine Wärmeversorgung auf Grundlage Erneuerbarer-Energien und effizienter Wärmetechnik wird nicht nur mittel- und langfristig zur Senkung der Heizkosten beitragen. Klimaschutz-Innovationen im Baubereich werden auch unweigerlich zur Abnahme der Investitionskosten führen.

Kostensenkungspotentiale wären z.B. durch den Zusammenschluss großer Wohneinheiten an Nah- und Fernwärmesysteme, die gemeinsame Errichtung von solaren Langzeitspeichern oder durch im Passivhausstandard errichtete Häuser möglich. 

Um die Akzeptanz verpflichtender Klimaschutzmaßnahmen in der Anfangsphase der Umstellung auf Erneuerbare Energien zu erhöhen und Bauherrinnen und -herren bei der Investition zu unterstützen, könnte in der Begründung zum neuen BauGB darauf verwiesen werden, dass die zunächst noch zu erwartenden hohen Investitionssummen durch zinsgünstige Kreditprogramme abgefedert werden können.

Umfassende Entwicklungen auf dem Solaren Wärmemarkt werden erst dann angestoßen, wenn die Ausbaumaßnahmen des BauGB unstrittig und vor allem verpflichtend geregelt werden. Übrigens wurde die letzte Novellierung des BauGB im Jahr 2004 vom Bundestag einstimmig beschlossen. Dies zeigt, dass bereits vor 3 Jahren die Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen uneingeschränkt erkannt wurde und macht Mut, eine nochmalige Novellierung des BauGB anzugehen.

Quelle: Dipl.-Ing. Susanne Jung, Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

  

Vorheriger Artikel:
Energieeinsparung auch für Sportvereine ein drängendes Thema
Nächster Artikel:
Letzte Ausfahrt Ökostrom

Newsarchiv

Mai 2019 April 2019 März 2019 Februar 2019 Januar 2019 Dezember 2018 November 2018 Oktober 2018 September 2018 August 2018 Juli 2018 Juni 2018 Mai 2018 April 2018 März 2018 Februar 2018 Januar 2018 Dezember 2017 November 2017 Oktober 2017 September 2017 August 2017 Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 Februar 2017 Januar 2017 Dezember 2016 November 2016 Oktober 2016 September 2016 August 2016 Juli 2016 Juni 2016 Mai 2016 April 2016 März 2016 Februar 2016 Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 August 2015 Juli 2015 Juni 2015 Mai 2015 April 2015 März 2015 Februar 2015 Januar 2015 Dezember 2014 November 2014 Oktober 2014 September 2014 August 2014 Juli 2014 Juni 2014 Mai 2014
 



  solarportal24.de Impressum | Neue Einträge | Top Links | Top Partner | 14.11.2024 23:46
                                                                 News_V2