DUH: Keine Klarheit bei Atommüll-Export
Entgegen seiner klaren Ankündigung vom 7. Januar weigert sich Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) weiter standhaft, in der geplanten 14. Atomgesetznovelle ein Exportverbot oder jedenfalls den Vorrang der Endlagerung hochradioaktiven Atommülls im Inland unmissverständlich festzuschreiben. Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) hat es zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag Altmaiers gegenüber der Abteilung Reaktorsicherheit gegeben, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten.
Auch eine am 1. Februar mit großer Mehrheit im Bundesratsplenum beschlossene Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, dass die Verbringung radioaktiver Abfälle ins Ausland „kategorisch ausgeschlossen wird“, führte bisher zu keinem Einlenken der Bundesregierung, so die DUH in einer Pressemitteilung.
Die öffentliche Diskussion über mögliche Atommüllexporte hatte eingesetzt, nachdem die DUH im Rahmen einer Verbändeanhörung darauf hingewiesen hatte, dass die Bundesregierung in der anstehenden Atomgesetznovelle den Export von Atommüll ins Ausland als gleichberechtigte Option neben der Inlandsendlagerung festschreiben wolle. Altmaier hatte den Verdacht, die Bundesregierung wolle die Option eines Exports hochradioaktiver Atomabfälle für den Fall öffnen, dass der Endlagersuchprozess in Deutschland zu keinem Ergebnis führe, zunächst empört als „blühenden Unsinn“ abgetan.
Wenige Tage später dann die Kehrtwende: Im Lichte der Verbände-Anhörung sei über die Novelle „das letzte Wort noch nicht gesprochen“, ließ Altmaier unter Verweis auf die DUH-Stellungnahme öffentlich erklären. Jedenfalls werde am Ende im Gesetz "definitiv Klarheit" über den Vorrang für die Inlandsendlagerung geschaffen. Das ist bis heute nicht geschehen.
„Peter Altmaier rührt an ein Tabu. Er nährt nun schon seit Wochen den Verdacht, dass die Bundesregierung die Option eines späteren Exports hochradioaktiver Atomabfälle offenhalten will. Die ohnehin schwierigen Verhandlungen über eine neue Endlagersuche in Deutschland werden dadurch völlig unnötig zusätzlich belastet“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann Altmaiers Hin und Her.
Die Bundesregierung hatte die Umsetzung einer EU-Richtlinie (2011/70/EURATOM), die die Endlagerung im Ausland als Ausnahme zulässt, jedoch keinen Mitgliedstaat dazu zwingt, zum Anlass genommen, die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Ausland als gesetzliche Alternative zur Endlagerung im Inland auch in der 14. Atomgesetznovelle festzuschreiben. Darauf hatte die DUH in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf detailliert hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, mindestens den klaren Vorrang für die Inlandsendlagerung gesetzlich zu verankern (www.duh.de/uploads/media/DUH_Stgn_14_AendG_AtG_01.pdf)
Zwar weise Umweltminister Altmaier permanent jeden Verdacht, er wolle perspektivisch hoch radioaktiven Atommüll ins Ausland verschieben, weit von sich, erklärt die Leiterin Klimaschutz und Energiewende und Autorin der DUH-Stellungnahme, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm. Dies sei aktuell schon deshalb glaubhaft, weil die Exportmöglichkeit, die die EU-Richtlinie schaffe, unter anderem ein funktionsfähiges Atommüll-Endlager im „Nehmer-Land“ voraussetze. Ein solches sei aber bekanntermaßen derzeit noch nirgends auf der Welt in Betrieb.
Ziehm: „Umso irritierender ist aber doch der hinhaltende Widerstand gegen eine gesetzestechnisch unkomplizierte Ergänzung der Atomgesetznovelle um einen einzigen Absatz, der mindestens den Vorrang der Endlagerung im Inland unmissverständlich klarstellt. Dass es anscheinend bei bloßen Ankündigungen bleiben soll, ist für das Vertrauen der Bevölkerung in die Endlagerpolitik der Bundesregierung insgesamt nicht förderlich.“ Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH)
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