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14.03.2013

DUH fordert bei Suche nach Atomendlager „Ende jeder Hintertürchenpolitik“

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) aufgefordert, bei der Atommüllentsorgung mit offenen Karten zu spielen. Ein Endlagersuchgesetz, bei dem Gorleben als möglicher Standort nicht von vornherein ausgeschlossen werde, sei nur dann akzeptabel, wenn jeder Anschein einer Vorfestlegung auf den nach Überzeugung der DUH ungeeigneten Salzstock vermieden werde.

Außerdem müsse die Bundesregierung in der derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen 14. Atomgesetznovelle endlich definitiv klarstellen, dass es auch in Zukunft keinen Export von hoch radioaktivem Atommüll ins Ausland geben wird, fordert die Umweltschutzorganisation in einer Pressemitteilung.

DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann beschwor die an den Bund-Länder-Verhandlungen über ein Endlagersuchgesetz beteiligten Politiker aller Parteien, bei der Formulierung der Gesetze „klinisch saubere Formulierungen zu finden, die eine rein wissenschaftsbasierte Standortsuche und den Vorrang der Inlandsendlagerung sicherstellen.“ Andernfalls würden die Gesetze mit Sicherheit ihr Ziel verfehlen, den Fundamentalkonflikt um die Endlagersuche zu beenden und diese im gesellschaftlichen Konsens neu zu starten. „Insbesondere von Bundesumweltminister Peter Altmaier fordern wir das Ende einer Hintertürchenpolitik, die immer wieder Zweifel an den wahren Motiven schürt“, sagte Spielmann. 

Im aktuellen Entwurf für ein Endlagersuchgesetz, der der DUH vorliegt, nähren insbesondere zwei Punkte Zweifel an der „Ergebnisoffenheit“ des angestrebten Suchprozesses. Zum einen geht es um die Finanzierung der vorgesehenen übertägigen und insbesondere der untertägigen Endlagersuche, die Milliarden Euro kosten könnte. Im Gesetzentwurf heißt es zwar, dafür müssten „grundsätzlich“ die „Ablieferungspflichtigen“, also die Atomkonzerne aufkommen. Doch die wehren sich bereits jetzt und die Regelung ist unter Juristen hoch umstritten. 

Sollten am Ende die Gerichte dem Staat die Kosten für die neue Suche aufbürden, werde es insbesondere keine vergleichenden untertägigen Erkundungen geben, fürchtet die DUH. Stattdessen werde der bereits weitgehend erkundete, aber nach Überzeugung der Umweltschützer ungeeignete Salzstock Gorleben wieder in den Fokus geraten. Deshalb müsse die Finanzierung im Gesetz von vornherein klar und juristisch wasserdicht geregelt sein. 

Zum anderen soll nach dem Gesetzentwurf die Regulierungsbehörde zu Beginn des Verfahrens beurteilen und entscheiden, ob nicht eine oberirdische Langzeitzwischenlagerung gegenüber einem Endlager in tiefen geologischen Formationen vorzuziehen sei. Eine positive Bewertung eines Dauerzwischenlagers an der Erdoberfläche, würde aber jede unterirdische Suche, wenn nicht von vornherein verhindern, so doch entwerten. Sie würde darüber hinaus mittelfristig die Option des Exports des Strahlenmülls ins Ausland befeuern. 

Die DUH hatte im Anhörungsverfahren zur geplanten 14. Atomgesetznovelle (www.duh.de/uploads/media/DUH_Stgn_14_AendG_AtG_01.pdf) gefordert, den Export von Atommüll definitiv zu verbieten oder wenigstens einen klaren Vorrang der Inlandsendlagerung in der Novelle festzuschreiben. Bundesumweltminister Altmaier hatte daraufhin versichert, dass niemand in Deutschland Atommüll exportieren wolle und erklärt, man wolle den Vorrang der Inlandsendlagerung in der Novelle „definitiv“ festschreiben. Dieses Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst. 

Am 27. Februar 2013 berichtete zudem die Süddeutsche Zeitung über sehr konkrete und Mitte des vergangenen Jahrzehnts weit fortgeschrittene Pläne des Energiekonzerns EnBW zum Atommüllexport und zur Endlagerung in Russland („Krasnojarsk statt Gorleben“). Spielmann: „Wenn es in Zukunft bei der Endlagersuche in Deutschland weiter Probleme gibt, wird früher oder später eine Bundesregierung die Option Atommüllexport ziehen, wenn wir diese Möglichkeit jetzt nicht gesetzlich ausschließen. Wenn Peter Altmaier, wie er behauptet, gar nicht daran denkt, Atommüll nach Russland zu verschieben, gibt es keinen plausiblen Grund, jetzt auf eine gesetzliche Festlegung zu verzichten“.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) 


  

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