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30.08.2012

Absenkung der Managementprämie im EEG beschlossen

Das Bundeskabinett hat die so genannte „Managementprämienverordnung“ beschlossen. Mit dieser Verordnung wird die so genannte Managementprämie für direkt vermarkteten Strom aus Windenergie- und Photovoltaik Anlagen ab dem kommenden Jahr abgesenkt. Die ersten Erfahrungen mit diesen neuartigen Instrumenten zeigen nach Angaben des Bundesumweltministeriums, dass die Managementprämie für Windenergie- und Photovoltaik Anlagen zu hoch angesetzt war. Sie soll daher ab dem Jahr 2013 gegenüber der bislang vorgesehenen Prämie um 0,35 Cent je Kilowattstunde abgesenkt werden.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu Jahresbeginn 2012 wurde die so genannte „optionale Marktprämie“ einschließlich der Managementprämie eingeführt. Die Marktprämie sei ein Anreiz, erneuerbaren Strom stärker marktorientiert einzuspeisen, so das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung.

Betreiberinnen und Betreiber von EEG Anlagen, die diese Option wählen, verzichten auf den Vergütungsanspruch nach dem EEG und vermarkten stattdessen ihren erzeugten Strom direkt. Die Marktprämie gleicht in diesem Fall die Differenz zwischen den Direktvermarktungserlösen der Anlagenbetreiber und der Einspeisevergütung nach dem EEG aus. Die Managementprämie soll darüber hinaus zusätzliche Mehrkosten abdecken, die den Anlagenbetreibern in der Direktvermarktung entstehen. 

„Mit dieser Verordnung entlasten wir die EEG Umlage und damit die Verbraucher um rund 160 Millionen Euro pro Jahr“, so Bundesumweltminister Peter Altmaier. 

Die Absenkung gelte sowohl für Bestandsanlagen als auch für Neuanlagen und sie wird auch für die nachfolgenden Jahre entsprechend fortgeschrieben. Für fernsteuerbare Windenergie- und Photovoltaik Anlagen falle die Reduzierung mit 0,25 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2013 etwas geringer aus. Hiermit werde ein Anreiz gesetzt, insbesondere bestehende Anlagen schneller mit der Fernsteuertechnik auszustatten, um eine bedarfsorientierte Steuerung der Anlagen durch Dritte zu erleichtern. 

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. 

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

  

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