Gericht verhandelt über Zulässigkeit von Solar-Windkraftanlagen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz muss klären, ob Windkraftanlagen mit Solartechnik eine besondere Baugenehmigung erfordern. Der Kläger, ein Windkraftanlagenbetreiber, wendet sich dagegen, dass der Kreis Bitburg-Prüm ihm die Baugenehmigungen für so genannte Hybrid-Anlagen verweigert hat, bei der Windkraftanlagen mit Fotovoltaik Technik kombiniert werden.
Das Gericht verhandelte die Sache am heutigen Mittwoch - eine Entscheidung soll aber erst später veröffentlicht werden. Laut OVG handelt es sich um einen Musterprozess. Zu dem Sachverhalt gebe es noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, sagte ein Sprecher.
Der Kreis ist der Auffassung, Hybrid-Anlagen seien nicht zulässig. Das Landschaftsbild werde zusätzlich verunstaltet, und es seien Schäden für die Natur - so beispielsweise für Fledermäuse - nicht auszuschließen.
Der Kläger argumentiert, die Sonnenkollektoren dienten lediglich dazu, die Windenergie zu ergänzen und den Eigenbedarf der Windkraftanlage an Energie zu decken. Das Projekt sei von der so genannten Privilegierung der Windenergie gedeckt. Demnach sind Anlagen im Außenbereich, die der Erforschung oder Nutzung der Windenergie dienen, zulässig. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Trier, hatte dem Kläger Recht gegeben.
Quelle: dpa, verivox
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