Photovoltaik-Novelle: Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Während bundesweit weiter über eine grundlegende Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) diskutiert wird, ist gestern die EEG Novelle mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft getreten. Das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ – kurz EEG 2012 II – sieht massive Kürzungen bei der Förderung von Strom aus Photovoltaik Anlagen vor. Einige der Regelungen gelten sogar rückwirkend ab 01.01.2012. Kritiker rechnen wegen der Rückwirkung mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
„Es ist völlig richtig, dass die Einspeisevergütung an die Marktentwicklung angepasst und gesenkt wird. Aber das Vorgehen der Bundesregierung hat viel Vertrauen zerstört. Wir benötigen für alle Energieträger verlässliche Rahmenbedingungen. Ohne die Förderung der Photovoltaik in Deutschland ist die Energiewende nicht zu schaffen“, erklärt Anton Berger, Partner von Rödl & Partner. „Wichtig ist jetzt, dass die Unternehmen zeigen, wie Solarprojekte mit der neuen Förderung rentabel durchgeführt werden können. Denn kein Investor kann es sich leisten, auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten. Wir sehen auch bei geringerer Förderung noch Chancen für erfolgreiche Solarinvestitionen in Deutschland.“
Nach der Einigung über das Gesetz im Vermittlungsausschuss am 27.06.2012 und der Verabschiedung durch den Bundestag kurz darauf hatte sich der Bundespräsident 2 Monate Zeit genommen, um das Gesetz nun am 17.08.2012 zu unterschreiben. Die ungewöhnlich lange Wartezeit hatte zu erheblicher Verunsicherung bei Solarfirmen wie auch bei den Verbrauchern geführt. Namhafte Rechtsexperten wie Prof. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig hatten den Bundespräsidenten aufgefordert, das Gesetz wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit nicht zu unterzeichnen.
„Es ist damit zu rechnen, dass es zahlreiche Klagen gegen die EEG Novelle geben wird“, erklärt die Energierechtsexpertin Franziska Macht von Rödl & Partner. „Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das Gesetz rechtmäßig zustande gekommen und die Rückwirkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichwohl sollte sich die Branche – auch in Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2009/2010 zur damaligen Reform des EEG – auf die neue Rechtslage und die jetzt beschlossenen Fördersätze einstellen.“
Quelle: Rödl & Partner
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