Bundesnetzagentur genehmigt ersten Schritt zum Stromnetz der Zukunft
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat den Ende Dezember von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigten Szenariorahmen für die künftige Kraftwerksentwicklung in Deutschland als „geeignete Basis zur Planung der zukünftigen Stromnetze“ bezeichnet und die Übertragungsnetzbetreiber gleichzeitig aufgefordert „die in der Genehmigung benannten Mängel konsequent zu beheben.“
Mit den ursprünglich von den vier Betreibern der deutschen Übertragungsnetze 50Hertz Transmission, Amprion, EnBW Transportnetze und TenneT TSO erstellten Szenarien wird der Rahmen für das künftig immer stärker von den Erneuerbaren Energien dominierte deutsche Stromnetz abgesteckt. Auf Basis der in dem nun genehmigten Szenariorahmen angenommenen zukünftigen Kraftwerksstruktur soll bis Sommer dieses Jahres der so genannte Netzentwicklungsplan erarbeitet werden. Der dient dann wiederum als Grundlage für den Um- und Ausbau der Stromübertragungsnetze im Rahmen der Energiewende.
Die Bundesregierung legt den Netzentwicklungsplan als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan - vergleichbar dem Bundesverkehrswegeplan im Mobilitätsbereich - dem Bundestag zur Entscheidung vor. Der Netzentwicklungsplan legt bundesweit fest, welche Höchstspannungsstromtrassen wo benötigt werden, zum Beispiel, um aus Wind- und Sonnenenergie erzeugten Strom zu jeder Zeit zu den Verbrauchern transportieren zu können.
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake zeigte sich zufrieden, dass nach Konsultationen mit der DUH, mit anderen Umwelt- und Wirtschaftsverbänden, Institutionen, Unternehmen und zahlreichen Einzelpersonen „grobe Mängel des ursprünglichen Papiers korrigiert worden sind oder aber im weiteren Verfahren korrigiert werden“. Baake dankte dem Präsidenten der Bundesnetzagentur (BNetzA), Matthias Kurth, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie auf Einwendungen und Verbesserungsvorschläge der Öffentlichkeit eingegangen seien.
Als ausgesprochen hilfreich bezeichnete es Baake, dass Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Homann der BNetzA mehr Zeit für die Abarbeitung der Kritikpunkte eingeräumt habe. Hier seien erste Schritte in Richtung auf eine neue Beteiligungskultur gegangen worden. Das Leitszenario („Szenario B“) des Entwicklungsrahmens, das eine Perspektive bis 2022 und bis 2032 enthält, entspreche im großen Ganzen den Erwartungen der DUH über die mittelfristige Kraftwerksentwicklung in Deutschland. Zwar enthielten die beiden anderen betrachteten Szenarien - eines geht von hohen, teilweise neuen Kohlekraftwerkskapazitäten aus, dass andere rechnet mit einem sehr starken Ausbau der Erneuerbaren Energien - einige unrealistische Annahmen. Doch sei dies hinnehmbar, weil die BNetzA gleichzeitig ankündige, dass im Netzentwicklungsplan nur solche Trassen festgeschrieben werden sollen, die bei allen drei Szenarien notwendig würden.
„Die Beschränkung auf so genannte No-Regret-Maßnahmen eröffnet die Möglichkeit, den Netzausbau im Zeitverlauf regelmäßig der realen Entwicklung anzupassen und so unnötige Trassen zu vermeiden“, sagte Baake. Positiv bewertet Baake auch, „dass die Bundesnetzagentur den Übertragungsnetzbetreibern in der Genehmigung wichtige Hausaufgaben zur Nacharbeit mitgegeben hat.“ So fehlten im Szenariorahmen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Angaben darüber, wie viel Strom in Zukunft aus welchen Erneuerbaren Energien und fossilen Kraftwerken erzeugt bzw. erwartet werden. Dies hänge natürlich nicht nur von den erwarteten Kraftwerkskapazitäten ab, sondern vor allem davon, wie viele Stunden im Jahr diese Kraftwerke Strom lieferten.
Die Bundesnetzagentur fordert hier ebenso zusätzliche Berechnungen wie bzgl. der Rolle, die künftig die besonders energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung von Kraftwerken spielen soll, die gleichzeitig Strom und Wärme bereitstellen. Außerdem müssen die ÜNB ermitteln, wie sich eine auch von der Bundesregierung angestrebte Verminderung des nationalen Strombedarfs (bis 2020 um 10 Prozent und bis 2050 um 25 Prozent) auf die Szenarien auswirken würde und präzise Angaben über den im Jahresverlauf höchsten nationalen Strombedarf bereitstellen, der für den Umfang des Netzausbaus mitentscheidend ist. Die Tatsache, dass die ÜNB über diese so genannte Jahreshöchstlast nicht einmal für die Vergangenheit genaue Angaben machen konnten, nannte Baake „abenteuerlich“.
Auch die im zugrunde liegenden Energiewirtschaftsgesetz geforderte Übereinstimmung der Szenarien mit den Energie- und Klimaschutzzielen der Bundesregierung werde nicht ausreichend betrachtet. Beispielsweise werde nicht nachgewiesen, ob die betrachteten „Energiezukünfte“ die Klimaziele der Bundesregierung erfüllen würden.
Baake: „Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt von den Übertragungsnetzbetreibern die Erstellung des Netzentwicklungsplans 2012 bis zum 3.Juni, danach wird es unter der Verantwortung der Bundesnetzagentur erneut eine öffentliche Erörterung geben, bevor die Bundesregierung auf dieser Basis den Bundesbedarfsplan für die Stromnetze dem Bundestag vorlegt und die Umsetzung beginnen kann. Die Deutsche Umwelthilfe wird alle Einzelschritte wie bisher intensiv begleiten und weiter eigene Vorschläge in geeigneter Weise einbringen.“
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
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