Im solarportal24-Linkverzeichnis finden Sie schnell, einfach und kostenlos kompetente Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen rund ums Thema Solarenergie, Erneuerbare Energien und mehr.
Architekten (22)
Berater (61)
Energieagenturen (9)
Finanzierung (17)
Forschung & Entwicklung (3)
Fort- und Weiterbildung (3)
Großhändler (54)
Handwerker (207)
Händler (69)
Komplettlösungen (22)
Medien (7)
Montagegestelle (7)
Planer (42)
private Solarseiten (15)
Solarhersteller (64)
Solarversicherungen (15)
Verbände/Vereine (13)
Versandhandel (15)
Ökologisch Bauen (12)
Mitmachen
Login / Eintrag ändern


Zurück zu den Nachrichten... Diesen Artikel ausdrucken
11.08.2008

Fotovoltaik: Einspeiseverträge genau prüfen

Viele Energieversorger legen den Besitzerinnen und Besitzern von Fotovoltaik Anlagen vor dem Anschluss einen Einspeisevertrag vor. Diesen müssen Anlagebetreiber jedoch nicht unterschreiben, da er sie oftmals schlechter stellt als im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen. Die jüngst verabschiedete EEG Novelle, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, schließt solche Einspeiseverträge sogar explizit aus. Darauf weist das unabhängige Verbraucherportal verivox hin. Wie Anlagenbesitzer dennoch von ihrem Netzbetreiber schikaniert werden, wenn sie die entsprechenden Verträge nicht unterzeichnen, berichtet die „photovoltaik“ in ihrem aktuellen Heft (8/2008).

Viele Einspeiser unterzeichnen die Verträge. „So ist es der Bürger ja schließlich gewöhnt, kein Geschäft ohne Vertrag“, sagt der Rechtsexperte Rainer Doemen vom Solarforum. Dabei wird der Anlagenbetreiber zumeist deutlich schlechter gestellt. Viele Verträge klammerten Haftungsansprüche des Anlagenbetreibers aus, führten Vorbehaltsklauseln zur Zahlung der Einspeisevergütung ein und legten hohe Netzanschlusskosten fest - alles Regelungen, die das EEG nicht vorsieht. 

Das sei „alles nur reine Schikane zur Verunsicherung der Anlagenbetreiber“, sagt Dr. Sebastian Fasbender, Pressesprecher des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) dem Fachmagazin. Verweigert ein Besitzer die Unterschrift, drohen ihm die Konzerne bisweilen sogar mit Nichtanschluss oder verweigern letztendlich komplett den Anschluss ans Netz. Fasbender verweist aber darauf, dass die Netzbetreiber laut EEG verpflichtet sind, den Strom abzunehmen und die Einspeisevergütung zu zahlen. 

Die Energieversorger sehen derzeit noch wenig Handlungsbedarf, berichtet die „photovoltaik“. Bei RWE heißt es, man wolle den Änderungsbedarf erst nach Inkrafttreten der EEG Novelle im Januar 2009 prüfen. Die Branchenverbände raten deshalb grundsätzlich von einem Abschluss ab oder empfehlen, vor einer Unterschrift den Vertrag genau juristisch prüfen zu lassen, um Nachteile zu vermeiden. Denn ist der Vertrag erstmal unterzeichnet, ist er grundsätzlich juristisch bindend, auch wenn nachteilige Regelungen im Vergleich zum EEG enthalten sind. 

Quelle: verivox

  

Vorheriger Artikel:
Studie: Heizen mit erneuerbaren Energien ist gefragt
Nächster Artikel:
MAN Solar Millennium erhält Auftrag für Solarkraftwerk

Newsarchiv

Mai 2019 April 2019 März 2019 Februar 2019 Januar 2019 Dezember 2018 November 2018 Oktober 2018 September 2018 August 2018 Juli 2018 Juni 2018 Mai 2018 April 2018 März 2018 Februar 2018 Januar 2018 Dezember 2017 November 2017 Oktober 2017 September 2017 August 2017 Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 Februar 2017 Januar 2017 Dezember 2016 November 2016 Oktober 2016 September 2016 August 2016 Juli 2016 Juni 2016 Mai 2016 April 2016 März 2016 Februar 2016 Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 August 2015 Juli 2015 Juni 2015 Mai 2015 April 2015 März 2015 Februar 2015 Januar 2015 Dezember 2014 November 2014 Oktober 2014 September 2014 August 2014 Juli 2014 Juni 2014 Mai 2014
 



  solarportal24.de Impressum | Neue Einträge | Top Links | Top Partner | 15.11.2024 03:17
                                                                 News_V2