Erneuerbare Energien taugen nicht als Argument für Strompreiserhöhungen
Erneuerbare Energien sind nicht der Grund für die von e.on zum Jahreswechsel angekündigte Strompreiserhöhung, so der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Nach seinen Berechnungen verändert sich die Umlage nach dem EEG nur minimal um einen Bruchteil der von e.on angekündigten Preissteigerung. „Der Preissprung bei e.on ist 15mal so hoch wie der Anstieg der EEG Kosten. Hier wird offenbar versucht, die Verbraucher abzuzocken und dafür die Erneuerbaren Energien als Sündenbock heranzuziehen“, bewertet Milan Nitzschke, Geschäftsführer des BEE, die aktuelle Preispolitik des Stromriesen.
Heute macht die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien nach Angaben des BEE für einen Durchschnittshaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch allenfalls 2 Euro pro Monat oder 0,7 Cent pro Kilowattstunde aus. Im kommenden Jahr werde sich diese Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur minimal um etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde verändern. Der gleiche Musterhaushalt zahle dann maximal 30 Cent im Monat zusätzlich für das EEG Die von e.on angekündigte Preiserhöhung mache allein Mehrkosten von im Schnitt 5 Euro pro Monat aus, so der BEE.
„Schon heute rechnen alle uns bekannten Stromversorger eine um mindestens 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhöhte EEG Umlage ab. Erneuerbare Energien rechtfertigen keine weitere Preiserhöhung“, erläutert Nitzschke. Tatsächlich führt das große Angebot von rund 15 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien sogar zu niedrigeren Strompreisen.
Das Bundesumweltministerium beziffert die Preis dämpfenden Effekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit 5 Milliarden Euro. Die Versorger hätten diese Einsparungen bisher nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Offenbar konnten sie dies auch aufgrund der starken Position einiger weniger Anbieter auf dem Strommarkt verhindern, so der BEE. „Der BEE unterstützt deshalb das Vorhaben von NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben, die angekündigten Preiserhöhungen auch kartellrechtlich unter die Lupe zu nehmen“, so Nitzschke.
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)
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