Artikel vom 31.01.2013, Druckdatum 15.11.2024 | |
DGS zu Altmaier-Vorschlag: „Unausgegohren und nicht umsetzbar“ Am 28. Januar hat Bundesminister Peter Altmaier überraschend und ohne vorherige Abstimmung einen Vorschlag für eine kurzfristige Anpassung des EEG zur Preisbegrenzung der EEG Umlage vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zeigt sich verwundert, dass entgegen des bisherigen EEG Dialog-Verfahrens des BMU dieses Papier ohne Abstimmung auf den Tisch gelegt wurde. Jörg Sutter, Präsident der DGS: „Mit den darin genannten Maßnahmen würde die Energiewende abgewürgt. Darüber hinaus halten wir die Vorschläge für nicht umsetzbar.“ In Altmaiers Papier ist als Ziel eine Stabilisierung der EEG Umlage genannt, um die Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zu verteuern. Als Maßnahmen schlägt der Umweltminister ein Bündel von Einzelpunkten vor: Neben einer willkürlichen Verschiebung des Vergütungsstartes bei Neuanlagen ist geplant, bestehende EEG Anlagen mit einem „EEG-Soli“ finanziell zu belasten. Zudem sieht der Vorschlag des Ministers vor den reduzierten EEG Umlagesatz auch bei Eigenverbrauch anzusetzen. Die Idee Altmaiers, die Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden EEG Anlagen durch Erhebung eines „Energie-Solis“ zur Kasse zu bitten, ist nach Ansicht des Präsidiums der DGS und des DGS-Fachausschusses Photovoltaik unausgegoren und nicht haltbar. Damit werde massiv der Vertrauensschutz verletzt, was juristisch zu einer Klagewelle führen dürfte. Zudem könne ein solcher Soli die Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen in die Insolvenz führen. Eine große Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, die in Erneuerbare Energien investieren wollen und der ganzen Branche ist die Folge, prognostiziert die DGS. Werde die Investitionssicherheit beschränkt, wie es der Bundesminister mit variablen Startterminen der Einspeisevergütung für Neuanlagen plant, so werde kaum mehr investiert. Der größte Teil der Energiewende sei in den vergangenen Jahren von privaten Solar-und Windkraftbetreibern getragen worden, von ihnen wurden Milliardenbeträge eingebracht. „Das darf nun nicht ausgebremst werden. Insbesondere neue Solarstromanlagen sind heute keine Preistreiber der Energiewende“, stellt Sutter klar. Im Vorschlagspapier der Ministers sei zu lesen, dass selbst Neuanlagen im Jahr 2012 lediglich zu Umlagen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro (von 16 Milliarden Euro insgesamt) geführt haben. Die Sonderregelungen für die Industrie haben dagegen 4,3 Milliarden Euro gekostet. Hier sollte nach Ansicht der DGS der Hebel verstärkt angesetzt werden, die bereits mehrmals angekündigte Begrenzung der Ausnahmen für die Industrie sei überfällig. Suche man die wahren Preistreiber der Stromkosten, so finde man folgendes: Die Stromkosten für Privatleute betrugen im Jahre 2000 zirka 13,9 Cent/kWh (brutto) mit einem EEG Anteil von 0,2 Cent/kWh. Im Jahre 2013 betragen die Stromkosten zirka 27 Cent/kWh (brutto) mit einem EEG Anteil von 5,27 Cent/kWh, mehrheitlich bestehend aus reinen Förderkosten inkl. einer Nachholung aus 2012 und dem Industrieprivileg. Damit betrug die Stromkostenerhöhung in 13 Jahren durch die Stromkonzerne und den Staat (Steuern) 8 Cent/kWh, der Anstieg durch die Erneuerbaren Energien nur zirka 4 Cent/kWh bei Herausrechnung des Industrieprivilegs. Die DGS lehnt die Erhebung einer reduzierten EEG Umlage für Eigenverbrauch strikt ab. „Zuerst wurde der Eigenverbrauch mit einer Zusatzvergütung gefördert, dann im EEG anteilig vorgeschrieben und jetzt soll das bestraft werden“, so Sutter. „Wo bleibt da die Konsequenz?“. Die DGS befürwortet den Eigenverbrauch und sieht in ihm ein wichtiges Mittel zur lokalen Umsetzung der Energiewende und damit der von weiten Bevölkerungskreisen getragenen Bürger-Energiewende“. Besonders kurios: Altmaier spreche in dem Zusammenhang von Entsolidarisierung bestimmter Stromverbraucher und sogar von Tatbeständen. Das stehe im Widerspruch zu bislang Verkündetem. So hatte das EEG den Eigenverbrauch ausdrücklich gefördert. Die vom Bundesumweltministerium angekündigte Förderung kleiner Speicher mache somit auch nur noch wenig Sinn. Entlarvend seien Altmaiers Aussagen zur Eigenverbrauchszunahme und den damit verbundenen Vorteilen von Unternehmen und Privatpersonen: „Deshalb liegen auch hier enorme Risiken, insbesondere für die Zukunft.“ Dieser Satz müsste laut DGS ergänzt werden mit: „... der überregionalen Stromkonzerne.“ Die Zukunft des Gewerbe- und Industriestandortes Deutschland und von Privathaushalten und auch der kommunalen Versorgungsunternehmen sieht die DGS durch den Eigenverbrauch gerade nicht gefährdet, da immer mehr Stromverbraucherinnen und -verbarucher die Deckung ihres Stromverbrauches in die eigene Hand nehmen und so unabhängiger von der Strompreisentwicklung werden. Wo finden sich für die Bürgerinnen und Bürger und die Kleinverbraucher die „Notbremse“ oder die „vertretbaren Grenzen“ vor der Strompreisentwicklung? Der Eigenverbrauch hilft zudem die Kosten des Netzausbaus zu minimieren, da bestimmte überregionale Stromtrassen obsolet werden, wenn sich Netzgebiete und Kommunen zu immer größeren Teilen selbst versorgen, so die DGS weiter. Die Netzausbaukosten der Verteilnetze sind deutlich geringer als die der Übertragungsnetzbetreiber. Die kommunalen Versorgungsunternehmen und Stadtwerke und nicht die überregionalen Stromkonzerne sollten gestärkt werden! Kommunale Energieversorger, Stadtwerke und die über eine Million erneuerbaren Bürgerkraftwerke stärken die deutsche Volkswirtschaft und machen die Energiewende auch in Zukunft bezahlbar. Und es sollte nach Ansicht der DGS auch die Frage diskutiert werden, warum die Kosten, hervorgerufen durch die Stromerzeugung, nicht mehr nur durch die Strombezieher getragen werden sollen. Beim Autofahren wird das Benzin ja selbstverständlich vom Fahrer bezahlt. Niemand kommt hier auf die Idee, auch die Garagenbesitzer oder Auto- oder Benzinhersteller in die Pflicht zu nehmen. Der Umweltminister bezeichnet es als „einen schweren Geburtsfehler des EEG das Fördertatbestände geschaffen wurden, aber keinerlei Belastungs- und Kostenobergrenzen festgelegt wurden.“ Er verschweigt, dass in Deutschland seit Jahrzehnten die Stromversorgung finanziell unterstützt wurde: So wurde und wird mit unzähligen Milliardenbeträgen der Kohle- oder Atomstrom aber auch Wasser- und KWK Strom gefördert. Als erstes Energiegesetz hat sich das EEG gerade der Reduzierung der Subventionen mit den festgelegten Degressionsmechanismen, der vorgeschriebenen Transparenz und turnusmäßigen Erfahrungs- und Monitoringberichten verschrieben. Wo findet sich Vergleichbares im Energiewirtschaftsgesetz für die konventionellen Energien? Die DGS ist gerne weiter bereit, sich in den Dialog über eine EEG Reform einzubringen. Das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger nicht mit weiter steigenden Umlagen zu belasten, ist ja für jede Verbraucherin und jeden Verbraucher nachvollziehbar und wünschenswert, eine erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende auch. Die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, sind in dieser Hinsicht nicht zielführend, so die DGS abschließend. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), Präsidium und DGS-Fachausschuss Photovoltaik |