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 Eigenverbrauch
 Wer seinen Solarstrom nicht komplett ins öffentliche Stromnetz einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, spart nicht nur bei den Stromkosten, er erhält zusätzlichen einen staatlichen Extrabonus. Je nach individuellem Strompreis kann der Eigenverbrauch finanziell attraktiv sein. Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom teilweise oder vollständig selbst verbrauchen und erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Der nicht verbrauchte Anteil des erzeugten Solarstroms kann in das öffentliche Netz zum regulären Vergütungssatz eingespeist werden. Dies setzt voraus, dass der Betreiber der Anlage oder ein Dritter diesen Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht hat und der Strom nicht durch ein Netz der öffentlichen Versorgung durchgeleitet worden ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss der Anlagenbetreiber durch eine Messung nachweisen. Hierzu wird ein Zähler benötigt, der sowohl den Strombezug als auch die Einspeisemenge misst. Die Differenz mit dem Solarstromzähler ergibt den Eigenverbrauch. Technische Details sind in den Richtlinien des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) geregelt. Es handelt sich nicht mehr um Eigenverbrauch, wenn der Strom durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird. Um die Regelung zum Eigenverbrauch nach dem neuen EEG 2012 in Anspruch nehmen zu können, muss die Anlage folgende weitere Voraussetzungen erfüllen: 1.) Sie muss zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013 errichtet werden und sich an oder auf einem Gebäude befinden. 2.) Ihre installierte Leistung darf maximal 500 Kilowatt betragen. 3.) Sie muss über einen Netzanschluss verfügen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlage und dem Anteil des Eigenverbrauchs.
 
 
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| Vorheriger Begriff: EEG_Novelle_2012
 | Nächster Begriff: Einspeisevergütung
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