Artikel vom 13.05.2008, Druckdatum 15.11.2024 | |
BSW-Solar: Energieversorger schikanieren Fotovoltaik-Anlagenbesitzer Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) schlägt Alarm: In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden von privaten Solaranlagenbetreibern über Schikanen beim Netzzugang. Netzbetreiber machen Privatpersonen vielerorts den Betrieb von Fotovoltaik Anlagen so schwer wie möglich – und das, obwohl die vorrangige und hinderungsfreie Einspeisung von Solarstrom gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben ist, so der Branchenverband in einer Pressemitteilung. Da die Fotovoltaik eine zur Massenanwendung taugliche, dezentrale Energieform ist, werde sie seitens der konventionellen Energiewirtschaft als Konkurrenz wahrgenommen und bekämpft, weist der BSW-Solar auf die Hintergründe eines „besorgniserregenden Anstiegs von Hemmnissen bei Einspeiseverträgen und Netzanschlüssen“ hin. Derzeit investierten Stromkonzerne massiv in neue fossile Kraftwerke. Zwar sei der Anteil der Solarenergie am deutschen Strom Mix noch relativ gering – langfristig 'befürchteten' die Energieversorger jedoch, dass Solarstrom zum ernsten Wettbewerber für Strom aus fossilen Großkraftwerken wird, so der Branchenverband. Denn: Während die Solarstrompreise nach Expertenansicht bereits in 7 bis 8 Jahren unter die Verbraucherpreise von fossilem Strom sinken, steigen die Preise für konventionellen Strom rasant. Nach aktuellen Recherchen des BSW-Solar haben derzeit Netzbetreiber wie die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Vorbehaltsklauseln in ihren Einspeiseverträgen verankert, mit denen die Vergütungszahlungen unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit des EEG gestellt werden. Dies führt bei Anlagenbetreibern und potenziellen Investoren im Kleinanlagenbereich zu Verunsicherung. Denn oft werden die Fotovoltaik Anlagen über Kredite finanziert, die zurückgezahlt werden müssen. Der BSW-Solar weist darauf hin, dass diese Vorbehaltsklausel der Netzbetreiber haltlos ist und den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs zuwiderläuft. Beide Instanzen haben unmissverständlich festgestellt, dass das EEG absolut verfassungskonform bzw. auch EU-wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Eine weitere Praxis der Netzbetreiber sieht den Abschluss von privaten Verträgen mit dem Anlagenbesitzern zu schlechteren Konditionen vor, als im EEG geregelt. Hiermit werden beispielsweise Regress-Ansprüche von Anlagenbetreibern bei Netzausfällen unterlaufen. Neu ist auch der Versuch von Netzbetreibern, Gebühren für die Angebotserstellung des Netzanschlusses zu erheben. Diese Maßnahme führt zur Verzögerung der Inbetriebnahme und Verunsicherung des Anlagenbetreibers. Carsten Körnig, Geschäftsführer Bundesverband Solarwirtschaft, rügt die genannten Praktiken scharf: „Offensichtlich wollen einige Netzbetreiber und Energieversorger mit aller Macht den gesetzlich verankerten und politisch gewollten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland untergraben. Die Einschüchterungen treffen vor allem Privatpersonen, die juristische Auseinandersetzungen mit den Unternehmen scheuen.“ Den Bundesverband Solarwirtschaft e. V. verblüfft es nicht, dass die Probleme gerade jetzt gehäuft auftreten. Aktuell berät der deutsche Bundestag über die Zukunft der Solarförderung in Deutschland. Noch vor der Sommerpause wird mit einer Entscheidung gerechnet. Das dem Energieversorger RWE AG nahestehende Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) aus Essen forderte jüngst, die Solarförderung um 30 Prozent zu kappen. Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) |