TÜV Rheinland: Geprüftes Energiemanagement bringt Steuervorteile
Produzierende Unternehmen in Deutschland können bis zu mehreren hunderttausend Euro Entlastungen von der Energie- und Stromsteuer bei den Hauptzollämtern beantragen – den so genannten Spitzenausgleich nach §55 Energie- und §10 Stromsteuergesetz. Voraussetzung ist seit 2013 der Nachweis, dass sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) eingeführt zu haben.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß Definition der EU) können einfachere, alternative Systeme zum Energiemanagement verwenden. Wie diese Systeme aussehen können, steht seit Mitte Juni 2013 in dem Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Energie- und Stromsteuergesetz: der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung SpaEfV. Viele Unternehmen können sich jedoch nicht entscheiden, welche Alternative sie wählen sollen.
TÜV Rheinland bringt Licht ins Dunkel und bietet ab sofort Überprüfungsaudits zur Nachweisführung nach SpaEfV an, damit Unternehmen folgendes nachweisen können:
- Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS wird eingeführt (sog. Voraudit). - Ein bereits nach ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energiemanagementsystem ist noch in Kraft. - Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System nach Anlage 2 der SpaEfV wurde implementiert.
Mit dem Audit erhalten bereits zertifizierte Unternehmen schon jetzt die Möglichkeit, Steueranträge zu stellen. Andere Unternehmen können dank der Überprüfung durch TÜV Rheinland sicherstellen, mit Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich im August oder September 2013 gerüstet zu sein. Nebenbei erfahren diese Unternehmen, ob sie in Sachen Energieeinsparung auf dem richtigen Weg sind.
Weitere Informationen zu den steuerrechtlichen Regelungen, der SpaEfV sowie zur Zertifizierung von Energiemanagementsystemen und Testierung von Systemen erhalten Unternehmen unter www.tuv.com/energiemanagement im Internet.
Quelle: TÜV Rheinland AG
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