Baden-Württemberg verabschiedet Entwurf des Klimaschutzgesetzes
Das grün-rote Kabinett in Baden-Württemberg hat den Entwurf des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Damit definiert das Land Zielmarken für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050. Begleitet wird das Gesetz von einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept, das nach einer ersten freiwilligen Bürger-und Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt konkret ausgearbeitet wird. Bis Ende des Jahres soll das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept beschlossen werden.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in ihrer Kabinettssitzung am 07. Mai 2013 den Entwurf des Klimaschutzgesetzes des Landes verabschiedet. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beraten werden. „Mit diesem Beschluss des Kabinetts geht eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben in der laufenden Legislaturperiode ins Parlament“, unterstrichen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart.
Mit dem Klimaschutzgesetz definiert Baden-Württemberg Zielmarken für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Land bis zum Jahr 2050 und schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung der dafür nötigen Maßnahmen. Begleitet wird das Gesetz von einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept, das nach einer ersten freiwilligen Bürger-und Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt konkret ausgearbeitet wird. Ziel ist es, im Vergleich zum Basisjahr 1990 die Treibhausgasemissionen bis 2020 mindestens um ein Viertel zu verringern und 2050 eine Reduktion um 90 Prozent erreicht zu haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz in Deutschland ein. Auf Landesebene verfügt bisher lediglich Nordrhein-Westfalen über ein vergleichbares Gesetz.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller bezeichnete die Vorgaben als ambitioniert und „ganz sicher nicht leicht zu erreichen“. Mit dem Klimaschutzgesetz bekomme das Ziel, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase zu minimieren, jedoch erstmals einen gesetzlichen Unterbau, der dafür sorge, dass Klimaaspekte künftig bei allen politischen Entscheidungen und in allen Planungsprozessen ebenso selbstverständlich mitgedacht würden, wie Naturschutz- oder Artenschutzbelange.
Neben den Reduktionszielen enthält das Klimaschutzgesetz auch Festlegungen auf konkrete Schritte zu deren Erreichung. Zentral ist dabei das geplante Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK). Das IEKK benennt für unterschiedliche Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft, Industrie oder Privathaushalte konkrete Handlungsfelder zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz und soll Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden.
Als eine wichtige Maßnahme ist hierbei der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vorgesehen. Verankert im Klimaschutzgesetz ist außerdem die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz sowie ein Monitoring, also eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte beim Klimaschutz auf Landesebene.
Quelle: BHKW-Infozentrum GbR
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