Endlagersuche: DUH wird kein Feigenblatt zur Legitimierung des Gesetzes
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat das zwischen Bund und Ländern über eineinhalb Jahre ausgehandelte Standortauswahlgesetz (StandAG) Verbänden der Zivilgesellschaft zur Anhörung zugeschickt - mit einer rekordverdächtigen Fristsetzung. Das 75 Seiten umfassende Artikelgesetz traf bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) am Montag dieser Woche nach 17 Uhr ein. Für die Abgabe von Stellungnahmen wurde der Umweltorganisation wie auch allen anderen beteiligten Verbänden eine Frist bis zum heutigen Mittwoch gesetzt.
„Man kann diesen Vorgang nur als Affront verstehen. Nach 35 Jahren Endlagerdiskussion und eineinhalb Jahren Bund-Länder-Debatten über das Standortauswahlgesetz signalisiert der Bundesumweltminister, dass er an fundierten Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft kein Interesse hat. Eine seriöse Bewertung des Artikelgesetzes ist in nur zwei Tagen Bearbeitungszeit schlicht unmöglich“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann.
Die Deutsche Umwelthilfe werde sich nicht als Feigenblatt zur Legitimierung des Gesetzes zur Verfügung stellen und deshalb - wie auch andere Umweltverbände - am heutigen Mittwoch keine Stellungnahme abgeben. Spielmann: „Das Anhörungsverfahren auf eine Pro-Forma-Veranstaltung zu reduzieren, ist der denkbar schlechteste Start für ein Gesetzgebungsverfahren, das nicht zuletzt den Anspruch erhebt, nach Jahrzehnten der Geheimnistuerei Transparenz in die Endlagersuche zu bringen“. Dies habe die Umwelthilfe dem BMU heute in einem Protestschreiben mitgeteilt.
Die DUH werde den Gesetzentwurf, der noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden soll, selbstverständlich detailliert prüfen und zu gegebener Zeit öffentlich bewerten, erklärte der Leiter Politik und Presse der DUH, Gerd Rosenkranz. „Die Materie ist sowohl inhaltlich als auch in der juristischen Ausgestaltung hochkomplex. Nach Jahrzehnten der Hinterzimmerpolitik bei einer Frage, die die ganze Republik umtreibt, ist deshalb Transparenz das oberste Gebot. Wer wirklich Akzeptanz für den Neustart der Endlagersuche will, muss die Politik der verschlossenen Türen jetzt beenden.“
Rosenkranz wies den Hinweis des BMU zurück, wonach der kurze verbleibende Zeitraum bis zur Verabschiedung des Gesetzes ein derart kurzes Anhörungsverfahren erzwinge. Einerseits sei der nun zugesandte Gesetzesvorschlag auf den 9. April datiert, bei der DUH und den anderen zur Stellungnahme aufgeforderten Verbänden jedoch erst am 15. April per E-Mail eingegangen. Andererseits gebe es immer die Möglichkeit, ein Gesetz auch nach dem Beginn der parlamentarischen Sommerpause, also noch in dieser Legislaturperiode, im Bundestag abzustimmen. Es sei deshalb nur schwer vorstellbar, dass „hinter der ungehörigen Fristsetzung kein Kalkül stecke“.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
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