Fell: „Elemente, wie in kommunistischen Planwirtschaften üblich“
„Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Der Umweltminister beugt sich dem Druck der Stromkonzerne und will die Erneuerbaren Energien ausbremsen, anstatt die hausgemachten Fehler anzugehen.“ So kommentiert Hans-Josef Fell, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, den heute von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgestellten Verfahrensvorschlag zu einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
In dem heute vorgestellten Verfahrensvorschlag kündigt Altmaier laut Fell eine „grundlegende Reform des EEG die über die bisherigen Korrekturen und Anpassungen hinausgeht“ an. So sollen „zeitliche und quantitative Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien“ gesetzlich festgelegt werden, was zusammengefasst heißt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien gedeckelt werden soll. Die Direktvermarktung soll darüber hinaus angereizt werden durch Marktprämie, Ausschreibungs- oder Quotenmodelle – hier legt Altmaier sich noch nicht fest. „Keinerlei Erwähnung findet übrigens die durch CDU/CSU und FDP eingeführte verbraucherfeindliche und ungerechte Verteilung der EEG Umlage“, merkt Fell an.
Die entscheidenden Ziele des Verfahrensvorschlages sind nach Ansicht Fells mit einer freien Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien insgesamt beschränkt werden soll. Fell: „Nachdem CDU/CSU und FDP bereits mit 52 Gigawatt einen Ausbaudeckel für die Photovoltaik durchsetzte, will Altmaier dies nun auch bei der Windkraft und Biomasse “
Der jährliche Zubau soll in einen Korridor gepresst werden, der deutlich unter den heutigen jährlichen Ausbauraten liegt. Damit will die Bundesregierung ausgerechnet in einem der wichtigsten und größten Wirtschaftszweige Deutschlands staatlich regulieren und sogar degressiv eingreifen, berichtet der Grünenpolitiker weiter. „Mit Elementen, wie sie in kommunistischen Planwirtschaften üblich sind, will Umweltminister Altmaier den Ausbau des Ökostromes zum Schrumpfen bringen. Zu erwarten sind nun in der ganzen Ökostrombranche Markteinbrüche, Konkurse und Entlassungen, genau das was Teile der Photovoltaikwirtschaft schon erlebt“, prognostiziert Fell.
Die vom Staat festgelegte Quoten und Ziele sollen nicht übererfüllt werden dürfen, so soll der Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2020 mit 40 Prozent und bis 2050 mit 80 Prozent nicht überschritten werden. Dies bedeutet nach Einschätzung von Fell nichts anderes als den Bestandschutz der umwelt- und klimaschädlichen konventionellen Stromerzeugung. So erhielten damit die klimaschädlichen fossilen Kraftwerke bis 2020 einen staatlich geschützten Anteil von 60 Prozent und bis 2050 von 20 Prozent der Stromerzeugung.
„Die strompreissenkende Wirkung des Ökostroms an der Börse wird mit keinem Wort erwähnt, obwohl sie erheblich zur Steigerung der EEG Umlage beitragen. Es wird nicht einmal das Ziel formuliert, dafür einen neuen die Verbraucher schützenden Berechnungsmodus vorzulegen“, kritisiert Fell. „Der Verfahrensvorschlag von Altmaier macht also keinerlei Vorschläge zur Korrektur der Fehlentwicklungen innerhalb des EEG und missachte jegliche gesamtenergetischen Anforderungen wie Klimaschutz und Ressourcen-Unabhängigkeit ebenso wie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Branche der Erneuerbaren Energien, mit fast 400.000 Arbeitsplätzen“, so Fell weiter. Leider zeige sich erneut, dass „die Bundesregierung mit dem Management der Energiewende völlig überfordert ist.“
Hier geht es zum Verfahrensvorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier
Quelle: Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
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