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28.06.2012

Untersteller begrüßt Kompromiss zur Photovoltaik-Förderung

Der baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller hat den Beschluss des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als eine tragfähige Lösung bezeichnet, die den Interessen aller entgegenkommt. „Die jetzt beschlossenen Änderungen sind im Interesse des Klimaschutzes und der Energiewende. Gleichzeitig tragen sie den berechtigten Interessen der Solarindustrie und der Bürgerinnen und Bürger Rechnung.“

Baden-Württemberg habe sich in den letzten Wochen massiv dafür eingesetzt, dass der Vorschlag der Bundesregierung zur Kürzung der Photovoltaik Förderung nicht umgesetzt werde. Der jetzt gefundene Kompromiss sei das Ergebnis der beharrlich geführten Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Damit, so Untersteller, werde weder der Ausbau der Photovoltaik Förderung abrupt gestoppt noch müssten Skeptiker fürchten, dass die finanziellen Aufwendungen für Solarstrom über die EEG Vergütung beziehungsweise die EEG Umlage ins Unermessliche stiegen. 

„Der Kompromiss bietet Unternehmen und Investoren sowie Politik und Gesellschaft Planungssicherheit. Und er spiegelt die große Bedeutung der Photovoltaik für die Energiewende wider“, sagte Untersteller heute (28. Juni) in Stuttgart. 

Besonders wichtig sei, dass die jährliche Absenkung der Zubaumenge an Photovoltaik Leistung ersatzlos gestrichen werde. Wie bisher liege der jährliche Ausbaukorridor also bei 2500 – 3500 MW und zwar bis zum Erreichen des Gesamtausbauziels von 52 000 MW. Damit könne Baden-Württemberg zum Ausbau der regenerativen Energien auch weiter auf Solarstrom setzen wie in den vergangenen zwei Jahren auch, in denen jeweils mehr als 1000 MW Leistung installiert worden seien.

Franz Untersteller: „Es wäre ein herber Schlag gewesen, wenn unsere Unternehmen der Solarbranche und die Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Bau von Photovoltaik Anlagen in die Energiewende investieren wollen, durch eine drastische Absenklung der Zubaugrenze kalt ausgebremst worden wären. Das zu verhindern, war eines unserer Ziele in den Gesprächen mit dem Bund.“

Als Erfolg wertet Untersteller auch, dass es gelungen ist, kleine Photovoltaik Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW aus dem so genannten Marktintegrationsmodell wieder heraus zu bekommen. Das bedeute, der über diese Anlagen eingespeiste Strom werde wie bisher zu 100 Prozent vergütet, sagte Untersteller. „Für die Finanzierung einer Anlage beziehungsweise für die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer solchen Investition auf dem privaten Hausdach ist das ungeheuer wichtig. Niemand würde eine Anlage bauen, die sich nicht rechnet, was bei einer Vergütung für nur 80 Prozent des eingespeisten Stroms oft der Fall wäre.“

Als drittes schließlich hob Untersteller hervor, dass die von Baden-Württemberg geforderte zusätzliche Anlagenklasse in der EEG Novelle jetzt festgeschrieben werde. Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 40 kW für Photovoltaik Dachanlagen gebe es dann 18,5 Cent/kWh, „eine gute Nachricht zum Beispiel für Gewerbetreibende“, so Untersteller.

Befürchtungen, mit dem erzielten Kompromiss werde ein unkontrollierbarer Solarboom ausgelöst, trat der baden-württembergische Umweltminister ausdrücklich entgegen. Dass schon in den kommenden zwei Jahren die Gesamtausbaugrenze von 52 GW erreicht werden könnte, sei höchst unwahrscheinlich: „Einen jährlichen Zubau von 12 Gigawatt halte ich für ausgeschlossen“, so Untersteller. „Und was die Einspeisevergütung betrifft: Wir haben nach wie vor den atmenden Deckel im EEG das bedeutet, je mehr und je schneller der Zuwachs desto mehr und schneller auch die Degression der Vergütung. Das ist bisher so gewesen und es wird auch künftig so bleiben.“

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


  

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