Sovello: Mitarbeitern grobes Sanierungskonzept präsentiert
Die Geschäftsführung der Sovello aus Thalheim in Sachsen-Anhalt hat auf einer Belegschaftsversammlung seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die wesentlichen Rahmenbedingungen eines Sanierungskonzepts für das Solarunternehmen informiert. Dr. Reiner Beutel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Sovello GmbH, bedauerte „unbedachte Berichterstattung“ über das Wochenende, die die Belegschaft sowie Kunden und Lieferanten sehr verunsichert hätten. Die Geschäftsleitung habe „aus diversen rechtlichen Gründen“ erst nach einer Entscheidung des Gerichts kommunizieren können.
„Die Führung des Unternehmens liegt weiterhin in den Händen der Geschäftsleitung. In enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter sind in den kommenden Wochen sämtliche Bemühungen darauf gerichtet, ein Sanierungskonzept zu plausibilisieren und einen passenden Investor für Sovello zu gewinnen“, so Beutel.
Beutel: „Löhne und Gehälter sind durch das vorfinanzierte Insolvenzgeld bis Ende Juli 2012 gesichert, wir produzieren entsprechend der derzeitigen Nachfrage weiter. Unser Ziel ist es, bis Anfang August sämtliche Sach- und auch Personalkosten auf den Prüfstand zu stellen und die konkreten Maßnahmen bereits mit einem interessierten Investor abstimmen zu können.“
In den vergangenen Jahren und Monaten hätten sich die Märkte rasant verändert. „Selbst flexible und innovative Unternehmen konnten ihre Strukturen in diesem Tempo nicht entsprechend angleichen“, erklärte Beutel. „Mit dem gestrigen Antrag haben wir neue Optionen gewonnen, unsere Strukturen auch in diesem herausforderndem Marktumfeld wettbewerbsfähig anpassen zu können.“
Der vorläufige Sachwalter der Sovello GmbH, Bernd Depping, versicherte der Belegschaft, er werde sich mit seinem Team so gründlich wie nötig und so zügig wie möglich in die Gegenwart des Unternehmens einarbeiten und prüfen, „ob und wie die Zukunft von Sovello nachhaltig wettbewerbsfähig gestaltet werden kann.“ Er erinnerte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran, dass diese ebenfalls Gläubiger des Unternehmens seien und er „auch in ihrem Interesse“ tätig werde.
Quelle: Sovello GmbH
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