Conergy AG: Landgericht Hamburg beschließt Durchführung eines Musterverfahrens
Der Hamburger Photovoltaik Konzern Conergy muss sich wegen des Verdachts der Bilanzfälschung vor Gericht verantworten. Die Klagen von etwa 20 Aktionären werden in einen Musterprozess überführt, teilt die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Rotter mit. Das Hamburger Oberlandesgericht werde klären, ob Conergy 2006 und 2007 gegen Bilanzierungsregelungen verstoßen und überhöhte Umsatzzahlen ausgewiesen habe.
Bereits im Oktober 2008 hatte die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte für Aktionäre erste Klagen gegen die Conergy AG eingereicht. Mit Beschluss vom 02.06.2010 hat das Landgericht Hamburg nunmehr entschieden, die derzeit insgesamt rund 20 Klagen gegen die Conergy AG in ein Musterverfahren zu überführen, so die Rechtsanwaltskanzlei in einer Pressemitteilung. Demnach soll jetzt das Oberlandesgericht Hamburg als für das Musterverfahren zuständige Gericht in einem Musterprozess insbesondere die Vorwürfe der Aktionäre, dass die Conergy AG in den Jahren 2006 und 2007 gegen Bilanzierungsregelungen verstoßen und dadurch überhöhte Umsatzzahlen ausgewiesen sowie Lieferverzögerungen bei Silizium und Modulen verspätet veröffentlicht hat, klären.
Während die Conergy AG bis zu einer Ad-hoc Meldung vom 25.10.2007 vom Kapitalmarkt als prosperierendes Unternehmen wahrgenommen worden sei, habe sie am 25.10.2007 für den Kapitalmarkt überraschend eine Gewinnwarnung veröffentlicht und Lieferverzögerungen bei Solar-Modulen eingeräumt, die zu erheblichen Umsatzeinbußen im dritten Quartal 2007 geführt hätten, so die Kanzlei Rotter. Der Kurs der Conergy-Aktie ging nach dieser Meldung auf Talfahrt und konnte sich seither nicht mehr erholen. Noch im März 2007 hatten Vorstandsmitglieder der Conergy umfangreich Aktien des eigenen Unternehmens verkauft und damit zweistellige Millionenbeträge erlöst.
Mittlerweile musste die Conergy AG aufgrund von Feststellungen der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, die im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen tätig wurde, einräumen, im Jahr 2006 und 2007 aufgrund von Verstößen gegen Bilanzierungsregeln überhöhte Konzernergebnisse ausgewiesen zu haben. Gegen ehemalige und aktuelle Mitglieder des Vorstandes wird bei der Staatsanwaltschaft Hamburg insbesondere wegen des Verdachts der unrichtigen Darstellung ermittelt.
Die Conergy AG beauftragte die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer damit, Schadensersatzansprüche gegen Altvorstände zu prüfen. Im April 2009 veröffentlichte die Conergy AG dann, verschiedene Schadensersatzansprüche gegen Altvorstände festgestellt und rechtliche Schritte gegen diese eingeleitet zu haben.
Im Musterverfahren ist laut der Kanzlei Rotter nun der Weg bis zum Bundesgerichtshof und damit die Möglichkeit eröffnet, dass höchstrichterlich das Bilanzierungs- und Publikationsverhalten der Conergy AG geklärt wird.
Quelle: Kanzlei Rotter Rechtsanwälte
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