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Einspeisevergütung
Das wichtigste Förderinstrument für Photovoltaik-Anlagen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das verlässliche Einspeisetarife für Solarstrom garantiert. Der Strom wird entweder komplett ins Netz eingespeist und vergütet oder selbst verbraucht. Die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze nehmen jährlich um einen bestimmten Faktor ab. Die abgesenkten Sätze gelten aber nur für neu in Betrieb gehende Anlagen. Ist die Anlage einmal errichtet, wird der Vergütungssatz aus dem Jahr der Inbetriebnahme für 20 Jahre gezahlt. Das Gesetz wird laufend überprüft. Bei einer Gesetzesänderung werden in der Regel auch die Vergütungen angepasst. (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
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Vorheriger Begriff: Eigenverbrauch | Nächster Begriff: Einspeisevergütung%202011 |
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