Artikel vom 19.03.2007, Druckdatum 15.11.2024 | |
Schweizer Fotovoltaik-Förderung steht vor Neuordnung In der Schweiz soll diese Woche eine kostendeckende Einspeisevergütung für alle erneuerbaren Energien beschlossen werden. Die zukünftige Einspeisehöhe ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach den Gestehungskosten von Referenzanlagen, meldet der Europressedienst (EuPD). Marktteilnehmer gehen davon aus, dass die Vergütungshöhe vergleichbar mit der deutschen Vergütung sein wird. Für die Fotovoltaik Förderung in der Schweiz bedeutet die neue Regelung laut EuPD eine zweifache Deckelung. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes erfolgt in den nächsten Monaten in einer Verordnung. Für Ende April hat die Regierung das erste Treffen mit Branchenvertretern einberaumt. Am 1. Januar 2008 soll die Verordnung dann in Kraft treten. Die geplante Vergütung gilt für Wasserkraftwerke bis zehn Megawatt, für Fotovoltaik Bioenergie, Geothermie und Windenergie. Nach der neuen Regelung ist die Fotovoltaik Förderung in der Schweiz laut EuPD in zweifacher Hinsicht gedeckelt. Erstens: Die Gesamtkosten der Vergütungspflicht für alle erneuerbaren Energien dürfen nicht mehr als 0,6 Rappen/kWh (zirka 0,4 Euro) des Gesamtelektrizitätsverbrauchs in der Schweiz ausmachen. Angesichts dessen würde die zur Verfügung stehende Fördermenge für die erneuerbaren Energien in der Schweiz bei rund 300 Millionen Franken liegen. Zweitens: Der Umfang der Fotovoltaikförderung liegt – abhängig vom Marktpreis – zwischen fünf und 20 Prozent der Gesamtfördermenge. Liegen die Gestehungskosten bei mehr als 50 Rappen über dem Marktpreis, beträgt die Deckelung fünf Prozent. Dies sind etwa 15 Millionen Franken. Sie steigt auf zehn bzw. 20 Prozent, wenn die Gestehungskosten auf 40 bis 50 Rappen bzw. unter 40 Rappen sinken. Je günstiger also der Solarstrom, desto höher die zur Verfügung stehende Fördermenge. Noch 2006 hatte sich die ständerätliche Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission (UREK) dafür ausgesprochen, Fotovoltaik von der kostendeckenden Einspeisevergütung auszuschließen und war damit auf starke Kritik gestoßen. Die Meinungen zu dem jetzigen Gesetzesvorhaben sind geteilt. Der Schweizer Fachverband für Sonnenenergie Swissolar bemängelt zwar, dass die Mittel zu knapp bemessen seien und somit nicht alle Solarstromproduzenten von der Regelung profitieren könnten, feiert die neue Vergütung aber dennoch als „Meilenstein für die Solarenergie in der Schweiz“. Eric Nussbaumer, Geschäftsleiter der Schweizer ADEV Solarstrom AG, kritisiert: „Aktuell gibt es zirka 20 bis 25 Megawatt, mit der ersten Stufe (fünf Prozent) kann eine Verdopplung der bisherigen Kapazität erreicht werden. Das ist eine mickrige Lösung für das reichste Land der Welt. Daneben eine ungedeckelte Vergütung für Geothermie einzuführen ist realitätsfremd.“ Das schweizerische Engagement für erneuerbare Energien rührt neben Klimaschutzanstrengungen auch von der energiepolitischen Situation des Landes, denn die Schweiz stehe vor einer Stromlücke, so EuPD. 2005 verbrauchte das Land erstmals mehr Strom als es produzierte. 2020 müssen die ersten Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters vom Netz genommen werden, zeitgleich laufen langfristige Strombezugsverträge mit Frankreich aus. Die schweizer Regierung setzt für die Zukunft bisher auf Atomenergie und Wasserkraft. 58 Prozent der Stromproduktion stammten 2005 aus erneuerbaren Energien, davon wiederum der Bärenanteil – 97 Prozent – aus Wasserkraftwerken. Die Solarenergie trägt unter den erneuerbaren Energien mit 1,7 Prozent zur Stromproduktion bei. Quelle: Europressedienst (EuPD) |