Artikel vom 30.04.2013, Druckdatum 15.11.2024

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt um 1,8 Prozent

Heute hat die Bundesnetzagentur die Vergütungssätze für Photovoltaik Anlagen im Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis zum 31. Juli 2013 bekannt gegeben. Demnach sinkt die Vergütung jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent. „Der hohe Zubau an Photovoltaik Anlagen hält an. Im März wurde ein Wert von 290 MWp erreicht. Die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik Anlagen bemisst sich an einem gesetzlich vorgesehenen Zubaukorridor. Dieser wurde erneut überschritten, allerdings nicht mehr so deutlich wie bei den letzten Festsetzungen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung.

Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. „Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal und sichert so eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor. Im Juli 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen“, erläuterte Homann.

Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten Photovoltaik Anlagen für März 2013 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden. 

Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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