Artikel vom 23.10.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
Bundesregierung plant Überprüfung der Ausnahmeregelung des EEG Nachdem die Erhöhung der EEG Umlage auf rund 5,3 Eurocent/kWh bekannt wurde und damit eine massive Erhöhung der Stromkosten für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher zu befürchten ist, meldet die Regierung eine Überprüfung der Vergünstigungen für Industriebetriebe. So verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen des Deutschen Arbeitnehmertages in Berlin: „Auch diesen Teil müssen wir uns noch mal anschauen, ob es eigentlich richtig war, dass wir so viele Unternehmen rausgenommen haben.“ „Die Überprüfung der Ausnahmeregelungen des EEG ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist gesellschaftlich und aus sozialen Gesichtspunkten nicht vermittelbar, dass Endkunden die gesamte Last tragen müssen und Industrieunternehmen mit Milliardengewinnen sich nicht beteiligen. Vielmehr muss die Energieeffizienz ausschlaggebend für Vergünstigungen und Ausnahmen sein. Die jetzigen Regelungen belohnen Unternehmen, die viel Strom verbrauchen und das unabhängig davon, wie effizient dieser genutzt oder produziert wird. Hier besteht ein großer Korrekturbedarf“ kommentiert Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des Verbands für Wärmelieferung e.V. (VfW). Der VfW hat einen Vorschlag entwickelt, nach dem das sog. Eigenstromprivileg abgeschafft wird und nur hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen kleiner 2 MW schrittweise befreit werden können. Diese Anlagen speisen Strom dezentral ins Netz ein, können zur Netzregulierung genutzt werden und erreichen Wirkungsgrade von über 90 Prozent. Neben einer Korrektur der Kostenlastverteilung wird somit auch der Energieeffizienz Rechnung getragen. Der Vorschlag des VfW ist auf der Internetseite www.energiecontracting.de zu finden. Quelle: Verband für Wärmelieferung e.V. |