Artikel vom 29.08.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
Neue Voraussetzungen bei Photovoltaik-Einspeisevergütung in Italien Die federführende italienische Behörde Gestore Servizi Energetici (GSE) hat veränderte Anforderungen an Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik Anlagen formuliert, sofern diese künftig die staatliche Einspeisevergütung nach Conto Energia V erhalten wollen. Die wesentlichen Regelungen, die als Voraussetzung für den Antrag der Einspeisevergütung erfüllt sein müssen, beziehen sich auf die Qualität der Photovoltaik Module und deren Hersteller. „Italien ist einer der wichtigsten Märkte für die Solarbranche. Die neuen Regelungen sind am 27. August 2012 in Kraft getreten und relevant für Modulhersteller, Projektierer und Anlagenbetreiber die in Italien tätig sind“, so Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie beim TÜV Rheinland. Generell müssen alle Unterlagen spätestens 15 Tage vor dem geplanten Netzanschluss bei der GSE zur Prüfung der Vorgaben nach GUIDA CEI 82-25 eingereicht sein, um eine Registrierung und damit die Einspeisevergütung erhalten zu können. TÜV Rheinland bietet Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Begleitung, um die Registrierung bei der GSE vornehmen zu können. Zudem bieten die Fachleute die entsprechenden Überprüfungen und Zertifizierungen als international anerkannte, im IEC-System akkreditierte Zertifizierungsstelle. Beantragt werden kann die Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen mit einer Leistung über 1 kW, deren Module die entsprechenden Bauartzertifizierungen nach IEC EN 61215, IEC EN 61646 oder IEC EN 62108 – mit den für CPV geltenden nationalen Differenzen – sowie ergänzend die Sicherheitsqualifizierung nach IEC EN 61730 besitzen. Die Prüflabore müssen nach ISO 17025 akkreditiert sein. Beizubringen ist auch der Nachweis einer unabhängigen Fertigungsüberwachung durch akkreditierte Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland, die über eine anerkannte Zertifizierstelle nach EN 45011 verfügen und bei der IECEE gelistet sind. Für die verwendeten Module muss eine zehnjährige Produktgarantie vorliegen. Auch muss der Antragsteller für die verwendeten Module nachweisen, dass der Modulproduzent einem abgesicherten Recyclingsystem angehört. Zudem müssen die Zertifikate ISO 9001, OHSAS 18001 und ISO 14001 im Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz für die Produktionsstätte beigebracht werden. In diesen Bereichen bietet TÜV Rheinland ebenfalls weltweit entsprechende Leistungen für die betroffenen Unternehmen an. Geändert haben sich ferner die in Italien geltenden Regeln zum Nachweis „Made in EU“ für Photovoltaik Anlagen, um eine erhöhte Einspeisevergütung zu erhalten. Module wie Wechselrichter müssen jetzt vollständig in der Europäischen Union beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum gefertigt werden, um diese Zulagen erhalten zu können. Bislang ausreichende Kriterien – beispielsweise der Herkunftsnachweis einzelner Komponenten oder Bauteile wie Zellen oder Wafer – sind nicht mehr ausreichend. Die erforderlichen Bescheinigungen müssen detaillierte Informationen über die einzelnen Arbeitsschritte der Fertigung in der EU enthalten sowie einen eindeutigen Identifizierungscode für jede Fabrik enthalten. Darüber hinaus ist eine Kennzeichnung der Module im Hinblick auf ihre Rückführbarkeit auf den jeweiligen Produktionsstandort erforderlich. Neu ist, dass sich die „Made in EU“-Anforderungen nicht mehr nur auf konventionelle Technologien beziehen, sondern auch auf gebäudeintegrierte Systeme. In diesen Fällen müssen die erforderlichen Zertifikate auch darüber Auskunft geben, welche speziellen Charakteristika die eingesetzte Technologie hat. Hier bieten die Fachleute von TÜV Rheinland für Modulhersteller die Überprüfung und Zertifizierung seines Herkunftsnachweises. Weltweit begleiten die Experten von TÜV Rheinland zahlreiche Solarunternehmen bei Fragen des Marktzugangs, da sie die jeweiligen nationalen und internationalen Vorgaben genau kennen, heißt es in einer Pressemitteilung. So können Modulhersteller bei TÜV Rheinland nicht nur auf das internationale Team mit 300 Fachleuten für die Solarindustrie zurückgreifen, sondern auch auf die breiten Marktkenntnisse der Experten in Italien. Dort ist der unabhängige Prüfdienstleister seit 1997 mit einer eigenen Gesellschaft vertreten, betreibt unter anderem ein 3.500 Quadratmeter großes Außentestfeld für Photovoltaik Module und ist in der Prüfung und Zertifizierung von Solarkraftwerken engagiert. Neuerdings bietet TÜV Rheinland in Italien zudem in Zusammenarbeit mit einem italienischen Brandtestlabor die Brandschutz-Klassifizierung von Modulen nach UNI 9177. Quelle: TÜV Rheinland AG |