Artikel vom 19.03.2012, Druckdatum 15.11.2024

Untersteller will sich für Änderungen bei Photovoltaik-Neuregelung einsetzen

Die Photovoltaik sei einer der Schlüssel für die Energiewende mit nach wie vor großem Wachstumspotenzial, stellte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller in einem Gespräch mit Vertretern der baden-württembergischen Solarindustrie am 15. März 2012 im baden-württembergischen Umweltministerium klar. Untersteller versprach, sich im Bundesrat für Änderungen an den Plänen der Bundesregierung bei der Photovoltaik einzusetzen.

Baden-Württemberg bringe mit seiner Forschungslandschaft und seiner Zulieferindustrie hervorragende Voraussetzungen mit, um die Chancen der Photovoltaik für Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu nutzen. 

Die Bundesregierung, so der Minister, spiele Vabanque und setze Errungenschaften und Zukunft der Photovoltaik leichtfertig aufs Spiel. So sei die geplante Einmalabsenkung der Vergütung um 20 - 30 Prozent für die baden-württembergische mittelständisch geprägte Industrie kaum zu kompensieren. Und die Absenkung des Zubaukorridors auf deutschlandweit 900 – 1900 MW anzustreben, leugne schlicht die Realität. 

Allein in Baden-Württemberg sei 2010 und 2011 eine Leistung von rund 1000 MW jährlich installiert worden. Das für ganz Deutschland als Limit festzulegen, hieße, die Photovoltaik in den Würgegriff zu nehmen: „Ich halte eine Zubaurate von unter 3,5 Megawatt für Deutschland für unzureichend, um die Ausbauziele und damit die Energiewende zu schaffen“, sagte der Umweltminister.

Auf Kritik stößt auch die von der Bundesregierung vorgesehene Andersbehandlung von Nichtwohngebäuden im Außenbereich gegenüber Dachanlagen. Anlagen auf Stallgebäuden, Scheunen oder Lagerhallen als Freiflächenanlagen zu werten und entsprechend geringer zu vergüten träfe besonders die Landwirte und deren wirtschaftliche Existenz.

Abschließend erklärte Minister Untersteller: „Ganz wesentlich ist es in meinen Augen, dass wir im Sinne des Vertrauensschutzes Übergangsregelungen hinbekommen. Wir dürfen die Vergütung nicht zu schnell absenken. Allenfalls für kleinere Anlagen ist Ende April als Stichtag vertretbar, für große Anlagen sind längere Übergangsfristen nötig. Und auch künftig müssen Bundesrat und Bundestag bei Entscheidungen über die EEG Förderung mitreden dürfen!“

In allen genannten Punkten, versprach der Umweltminister, werde sich Baden-Württemberg im Bundesrat für Änderungen an den Plänen der Bundesregierung einsetzen. Derzeit seien verschiedene Vorschläge dazu in der Abstimmung mit anderen Bundesländern.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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