Artikel vom 23.02.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
Kürzung der Photovoltaik-Förderung: Wieviel genau? Im Streit um die Absenkung der Photovoltaik Förderung haben sich Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach kürzt die Regierung die Fördersätze für Photovoltaik Anlagen schon ab 9. März, um dann bis zu 30 Prozent. Betroffen sind vor allem große Freiflächenanlagen. Pläne für einen von Philipp Rösler angestrebten „Zubau-Deckel“ sind damit zwar vom Tisch, die Kürzungen fallen dennoch deutlich aus und kommen früher als geplant. In einer gemeinsamen Erklärung haben Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) heute die Einigung im Streit um die Photovoltaik Förderung verkündet. Vorausgegangen waren wochenlange Auseinandersetzungen der beiden Ministerien um eine Reduzierung der Photovoltaik Einspeisevergütungen und eine mögliche Deckelung des Zubaus. Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den 1. Juli vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütungen für Solarstrom wird demnach vorgezogen. Sie tritt damit schon ab 9. März in Kraft. Der Schnitt fällt zudem nochmal höher aus als die bislang geplanten 15 Prozent. Große Anlagentypen werden dabei stärker belastet als kleine. Eine Einteilung der Solaranlagen erfolgt künftig noch in drei Größenklassen. Hier die geplanten Änderungen zusammengefasst: - Anlagen bis 10 kW: 20,2 Prozent Kürzung auf 19,5 Cent/ kWh - Anlagen ab 10 bis 1.000 kW: zwischen 25 und 29 Prozent Kürzung auf 16,5 Cent/ kWh - Anlagen größer als 1.000 kW: rund 26 Prozent Kürzung auf 13,5 Cent/ kWh - Für Anlagen über 10.000 kW: Vergütung entfällt künftig ganz. - Bei neuen Kleinanlagen werden künftig nur noch 85%, bei Mittelgroßen- und Großanlagen nur noch 90% des erzeugten Stroms vergütet. - Der Bonus für den Eigenverbrauch entfällt. - Ab Mai gilt zudem eine feste monatliche Kürzung (Degression) von 0,15 Cent pro kWh für neue Anlagen. - Kontinuierliche Absenkung des jährl. Zubaukorridors ab 2014 um 400 MW, von 2017 an liegt der Zubaukorridor zwischen 900 bis 1.900 MW Die von Bundeswirtschaftsminister Rösler vorgeschlagene Deckelung des Marktes auf nur ein GW jährlich bzw. 33 GW gesamt ist somit vom Tisch. Die Ministerien gehen in ihren Prognosen davon aus, dass durch die Änderungen die Zubauten durch neue Anlagen in Deutschland künftig zwischen 2,5 GW und 3,5 GW jährlich liegen. Dazu die Solarexperten des unabhängigen Marktforschungsinstituts EuPD Research: „Die neuen außerplanmäßigen Kürzungen bedeuten für die Unternehmen entlang der solaren Wertschöpfungskette dramatische und teilweise existenzgefährdende Einschnitte. Daneben sehe ich mit diesem Schritt eine negative internationale Signalwirkung“, kommentiert Markus A.W. Hoehner, CEO von EuPD Research, die Entwicklungen. „Insgesamt beurteilen wir das Eingreifen dennoch als kritisch. Der atmende Deckel funktioniert und hätte den Markt nach dem Nullwachstum zwischen 2010 und 2011 weiter gebremst. Marktinstrumente brauchen Zeit, um überhaupt greifen zu können. Die unbedingte Notwendigkeit für ein Eingreifen war damit nicht gegeben“, ergänzt EuPD Research Chefanalyst Markus Lohr. „Im Augenblick fehlt zudem ein klares Bekenntnis zum Zubauziel von 52 GWp. Die Frage muss lauten, wie dieses Ziel kosteneffizient zu erreichen ist. Fallen die Absenkungen zu stark aus und wird der Markt dadurch abgewürgt, ist die Kosteneffizienz nicht gewährleistet. Die jetzt beschlossenen Vergütungssätze sind zwar nicht das Ende des deutschen Marktes, allerdings bleibt den Herstellern und Installateuren nur ganz wenig Luft “, so Markus Lohr weiter. Durch den voraussichtlichen Wegfall der Eigenverbrauchsregelung sehen die Experten von EuPD Research allerdings auch eine Chance und einen Anreiz, nun stärker in neue Speichertechnologien zu investieren. So würden sich sekundäre Geschäftsfelder entfalten, die deutlich wirksamer sein können, als eine direkte Subvention. Die vollständigen Vergütungssätze finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hier: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eu-effizienzrichtlinie_neue_verguetungssaetze.pdf Quelle: EuPD Research |