Artikel vom 24.01.2012, Druckdatum 15.11.2024

Festhalten am Erneuerbare-Energien-Gesetz

Nordrhein-Westfalen weist neue Forderungen nach einem Quotensystem bei der Förderung der Erneuerbaren Energien zurück. Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, hatte die Prüfung eines solchen Modells vorgeschlagen. „Deutschlands oberster Kartellwächter leistet dem Wettbewerb im Energiesektor einen Bärendienst. Statt kleine und mittlere Unternehmen zu stärken, führt das Modell des Kartellamtspräsidenten zu einer Stärkung der Großkonzerne“, sagte Udo Paschedag, Staatssekretär im NRW-Klimaschutzministerium.

Das Erneuerbare Energie-Gesetz (EEG) habe sich bewährt, so Paschedag. Es sei ein effizientes Förderprogramm für erneuerbar erzeugten Strom Der Anteil an der Stromerzeugung aus regenerativer Energie ist im vorigen Jahr auf 20 Prozent gestiegen. 1998 waren es noch nicht mal 5 Prozent. „Wir brauchen das EEG mit den Grundsätzen der sicheren Einspeisevergütung und dem Vorrang der Erneuerbaren Energien, um die beschleunigte Energiewende erfolgreich gestalten zu können“, so Paschedag.

„Das EEG ist ein Mittelstandsgesetz, das den Wettbewerb im Energiesektor forciert. Die Einführung einer Quote dagegen wird zum Zusammenbruch bei Solar-, Wind- und Biogas Strom führen“, warnte Paschedag und fügte hinzu: „Der Kartellamtspräsident instrumentalisiert die Autorität des Amtes für die politische Diskussion, indem er FDP-Chef Rösler beispringt, der auch die Quotenregelung gefordert hatte. Das ist ein einmaliger Vorgang.“ 

Die Markteinführung der Erneuerbaren Energien ist laut Paschedag eine Erfolgsgeschichte. Gerade während der Wirtschafts- und Finanzkrise in den letzten Jahren war der Bereich der Erneuerbaren Energien einer der wenigen, der starke Wachstums- und Umsatzsteigerungen zu verzeichnen hatte. 

„Wir müssen diese Erfolgsgeschichte in Deutschland fortschreiben, darüber herrscht Einigkeit. Erst gestern (19. Januar) haben alle 16 Bundesländer einstimmig gefordert, dass die Grundsätze des EEG insbesondere die garantierte Einspeisevergütung und die vorrangige Stromabnahmepflicht, fortgelten müssen“, sagte Paschedag.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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