Artikel vom 26.08.2011, Druckdatum 15.11.2024 | |
BEE: Kombikraftwerke erleichtern Integration Erneuerbarer Energien ins Stromnetz Eine zentrale Frage auf dem Weg zur Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien ist, wie die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind- und Photovoltaik Anlagen optimal ins Versorgungsnetz integriert und mit der jeweiligen Stromnachfrage zusammengebracht werden kann. Dass hierbei so genannte Hybrid- oder Kombikraftwerke einen erheblichen Beitrag leisten können, bestätigen zwei aktuelle Studien zum Netzausbau und zur Energieversorgung in Berlin und Brandenburg. Darauf weist der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hin. „Die jüngsten Untersuchungen der BTU Cottbus und der TU Berlin unterstreichen die große Bedeutung, die eine intelligente Vernetzung dezentraler regenerativer Kraftwerke für die Integration großer Mengen Erneuerbarer Energien hat. In solchen Kombikraftwerken liegt ein Schlüssel zu einer kostengünstigen und verlässlichen Energieversorgung der Zukunft. Daher brauchen wir gezielte Anreize für diese Technologieentwicklung“, fordert BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann. Vor allem die Studie zum weiteren Netzausbaubedarf, die die BTU Cottbus für Brandenburg erstellt hat (Studientitel: Netzintegration Erneuerbarer Energien in Brandenburg), benennt klar, dass regenerative Kombikraftwerke den Bedarf an zusätzlichen Höchstspannungsübertragungsleitungen deutlich reduzieren würden. Das Modell der TU Berlin zeigt außerdem, dass sich Verbrauch und Erzeugung in Teilnetzen einer Großstadt wie Berlin mit Hilfe von gezielter Steuerung gut aufeinander abstimmen lassen. Dadurch kann sowohl die höhere Netzebene entlastet als auch der Bedarf an konventionellen Reservekapazitäten deutlich verringert werden. Beide Studien unterstreichen damit die Forderungen des BEE nach verlässlichen Rahmenbedingungen für Kombikraftwerke und Anreizen für Speicherkonzepte, die der letzte Erfahrungsbericht des Bundesumweltministeriums im Vorfeld der EEG Novelle jedoch als nicht so dringlich erachtet hat. „Zwar hatte die Bundesregierung die Bedeutung dieser Technologie bereits beim Verfassen des Koalitionsvertrages im Jahr 2009 erkannt und einen entsprechenden Stetigkeitsbonus als Anreiz angekündigt. Sie ist ihn aber bis heute schuldig geblieben. Eine Option für eine Einführung hat sich das Bundesumweltministerium bei der Novellierung des EEG über eine Verordnungsermächtigung offen gehalten. Diese muss jetzt zügig mit Leben gefüllt werden. Erfolgreiche Demonstrationsprojekte haben längst gezeigt, dass die Zeit für eine Umsetzung reif ist“, so Klusmann. Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) |