Artikel vom 24.01.2011, Druckdatum 15.11.2024 | |
BEE kritisiert abrupte Begrenzung der Grünstromvermarktung Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die von Bundesumweltminister Röttgen vorgeschlagenen Änderungen bei der Grünstromvermarktung, die bereits zum 1. Juli 2011 in Kraft treten sollen. „Durch die kurzfristige Begrenzung des so genannten Grünstromprivilegs wird Ökostromanbietern und betroffenen Anlagenbetreibern die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Das Vertrauen in stabile und verlässliche Rahmenbedingungen wird dadurch unnötig erschüttert und die Marktintegration Erneuerbarer Energien gebremst“, sagte BEE-Präsident Dietmar Schütz. Der Einkauf von Strom durch Händler und Letztversorger erfolgte zu großen Teilen bereits im Vorjahr; Verträge und Wirtschaftlichkeits-Kalkulationen basierten auf den für das Jahr 2011 erwarteten Werten und den seit dem 15. Oktober 2010 verbindlich veröffentlichten Daten der Übertragungsnetzbetreiber, so Schütz weiter. „Die jetzige Hauruck-Aktion ignoriert aber jegliche betriebswirtschaftliche Abläufe und die in der Energiewirtschaft üblichen Fristen.“ Das Ökostromprivileg ist ein gezielter Anreiz zur Marktintegration für Erneuerbare Energien. Stromversorgungsunternehmen, die im Jahr mehr als 50 Prozent des von ihnen verkauften Stroms aus EEG Anlagen beziehen, werden von der EEG Umlage befreit. Diese Regelung ist insbesondere für mittelständische Stromvertriebe ein marktwirtschaftlicher Hebel. Aufgrund ihres kleineren Kundenstamms ist es für sie einfacher, das 50-Prozent-EEG-Strom-Kriterium zu erfüllen als für große Unternehmen. Das Ökostromprivileg zeigt, dass eine reale und nachfragegerechte Versorgung mit hoch qualitativem Strom möglich ist. Es fördert Vertriebe, die aufgrund ihres hohen Anteils an Erneuerbaren Energien Vorbildwirkung für die künftige Energieversorgung haben. Die Regelung mobilisiert große Potenziale einer echten Marktintegration und senkt insgesamt die Differenzkosten des EEG „Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur unterjährigen und rigiden Begrenzung der Umlagebefreiung vergibt das Bundesumweltministerium die Chance, diesen einfachen Hebel für eine verstärkte Marktintegration Erneuerbarer Energien zu nutzen und sinnvoll weiterzuentwickeln“, so BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann. Auch haben sich die Schreckensmeldungen einiger Wissenschaftler zu möglichen Kostensteigerungen für die Verbraucher nicht bewahrheitet: Nur das theoretische Potenzial zur Direktvermarktung mit diesem Instrument beträgt im Jahre 2011 rund 37 Milliarden Kilowattstunden. Die vier Übertragungsnetzbetreiber gingen in ihrer Abschätzung aus dem vergangenen Herbst aber bereits nur noch von 12 Milliarden Kilowattstunden aus. Auf Basis der nun im Januar real zur Direktvermarktung angemeldeten Anlagen werden jedoch allenfalls 6 Milliarden Kilowattstunden EEG Strom die Grünstromregelung tatsächlich nutzen. Durch die Integration dieser Strommengen in den Markt sinkt das gesamte Vergütungsvolumen für Erneuerbare Energien in diesem Jahr um rund eine Milliarde Euro. Damit es in Zukunft nicht zu unnötigen Belastungen für die Stromkunden kommt, hält auch der BEE eine Deckelung der von Ökostromanbietern nutzbaren Umlagebefreiung für sinnvoll – jedoch erst ab 2012. Auf diese Weise bleibt der Vertrauensschutz für Stromvertriebsunternehmen und Anlagenbetreiber gewahrt. Auch die Höhe der verbleibenden Umlagebefreiung könnte dann im Lichte der tatsächlichen Nutzung des Instruments modifiziert werden. Gleichzeitig schlägt der BEE zur Weiterentwicklung des Instruments eine Erhöhung der Qualitätsanforderung an den vermarkteten Strom vor – neben den 50 Prozent Strom aus EEG fähigen Anlagen müssten dann 50 Prozent aus Anlagen gemäß den EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien und KWK stammen. Darüber hinaus ist eine mittelfristige Anpassung für den Strom aus EEG fähigen Anlagen erforderlich: Ab 2013 sollte das 50-Prozent-Kriterium schrittweise ansteigen. Quelle: BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. |