Artikel vom 12.10.2010, Druckdatum 15.11.2024 | |
BMU-Broschüre „Die neuen Vergütungsregeln für die Photovoltaik“ Wer – etwa auf seinem Hausdach – durch eine Photovoltaik Anlage Strom produziert, kann diesen in das Stromnetz einspeisen. Er erhält dafür von dem Unternehmen, das das Stromnetz betreibt, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Einspeisevergütung. Zum 1. Juli 2010 gab es einige Veränderungen beim EEG Die neue kostenlose Broschüre „Solarstrom - Energiequelle mit Zukunft. Die neuen Vergütungsregeln für die Photovoltaik“ vom Bundesumweltministerium informiert über alle Neuerungen. Die Höhe der Einspeisevergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Sie richtet sich unter anderem nach dem Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaik Anlage. Ist die Anlage einmal in Betrieb, ändert sich die Vergütungshöhe nicht mehr. Die Vergütung ist dann für 20 Jahre garantiert. Zum 1. Juli 2010 gab es einige Neuregelungen beim EEG: Die Vergütung für den Strom der ins Netz eingespeist wird, sinkt schneller und der finanzielle Anreiz, den erzeugten Photovoltaik Strom selbst zu nutzen, wurde erhöht. Was genau sich alles seit 1. Juli 2010 für neu ans Netz gehende Photovoltaik Anlagen geändert hat und wie hoch die Vergütungssätze für die einzelnen Anlageformen nun sind, kann man in der neuen kostenlosen Broschüre „Solarstrom - Energiequelle mit Zukunft. Die neuen Vergütungsregeln für die Photovoltaik“, herausgegeben vom Bundesumweltministerium, nachlesen. Die Broschüre kann beim Bundesumweltministerium (www.bmu.de) als pdf abgerufen oder per Post bestellt werden. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) |