Artikel vom 03.03.2010, Druckdatum 15.11.2024 | |
Kabinett kürzt Photovoltaik-Förderung um 16 Prozent Die geplante Kürzung der Photovoltaik Förderung wurde nach Angaben von verivox und dpa am heutigen Mittwochvormittag vom Bundeskabinett gebilligt. Danach wird die zu zahlende Vergütung für neue Solardächer vom 1. Juli an um weitere 16 Prozent abgeschmolzen. Nach einer Kürzung bereits zum Jahresanfang verringert sich die Förderung damit im Vergleich zu 2009 um insgesamt 25 Prozent auf 33 Cent pro Kilowattstunde. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa nach Angaben von verivox am Mittwoch aus Regierungskreisen. Das Kabinett beschloss demnach diesmal keinen üblichen Gesetzentwurf, sondern verabschiedet eine „Formulierungshilfe“ an die Koalitionsfraktionen. Diese können auf dieser Basis mit einem eigenen Gesetzentwurf und verkürzter Frist in die Bundestags-Beratungen einsteigen. Diese sollen in der übernächsten Woche starten. Nach Ansicht der Bundesregierung kann die solare Energiegewinnung in Deutschland auch mit den vorgesehenen Änderungen weiter ausgebaut werden. Auch künftig werde die Einspeisevergütung die durchschnittlichen Kosten für eine Anlage wieder einspielen. Was ändert sich nun? * Für Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wird die Vergütung einmalig um 16 Prozent abgesenkt. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin vorgesehene Absenkung um neun Prozent. * Bei Freiflächen beträgt die Absenkung 15 Prozent, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung elf Prozent. Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen ab dem 1. Juli 2010 entfällt. Denn es soll vermieden werden, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen für Solaranlagen verbraucht werden. Im Gegenzug werden andere vorbelastete Flächen in die Förderung neu aufgenommen. Dazu zählen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen * Die Förderung von Freiflächenanlagen war bislang bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wird aufgehoben. * Den Anreiz für den Eigenverbrauch erhöhen: Die Vergütung steigt hier von vier auf acht Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 800 Kilowatt. Eigenverbrauch bedeutet, dass man den gewonnenen Strom nicht einspeist, sondern selbst verbraucht. Er wird über einen Zähler registriert und bezuschusst. * Degression wird neugestaltet: Jedes Jahr sinkt die Vergütung regulär um neun Prozent für neue Anlagen. Überschreitet der Zubau neuer Anlagen ein bestimmtes Volumen, sank die Vergütung bislang um einen weiteren Prozentpunkt, also um insgesamt zehn Prozent. Diese Regelung wird erweitert: Bei einem Zubau von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt es bei einer Degression von neun Prozent. Wird diese Grenze überschritten, wird stärker gekürzt: um elf Prozent im Jahr 2011 und um 13 Prozent 2012. Bleibt der Zubau dagegen unter diesem Ziel, fällt die Minderung niedriger aus. Quelle: verivox, Bundesregierung online |