Artikel vom 27.08.2008, Druckdatum 15.11.2024

Solarboom im Westerwald kann weitergehen

Seit dem Jahr 2000 fördert das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) die Stromproduktion aus regenerativen Energiequellen. Unter anderem schaffte das Gesetz die Grundlage, Fotovoltaik Anlagen wirtschaftlich zu betreiben. Uli Schmidt, Ortsbürgermeister von Horbach, einer Gemeinde im Westerwaldkreis, die Mitglied der bundesweiten Kampagne „SolarLokal“ ist: „Unsere Gemeinde versteht Klimaschutz als eine der zentralen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Das EEG hat sich als wirksames Instrument für die Förderung und Markteinführung der Erneuerbaren Energien bewährt. Bürgerinnen und Bürger wird die Möglichkeit gegeben, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) ist ein äußerst erfolgreiches Instrument zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es hat zielgenau enorme Technologievorsprünge geschaffen und Deutschland zu einem Vorreiter im Klimaschutz gemacht. Das EEG verfolgt das Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Fotovoltaik Anlagen abzunehmen und zu einem festgelegten Preis zu vergüten. Anlagenbetreiber/innen erhalten über 20 Jahr hinweg einen gesetzlich garantierten Vergütungssatz je produzierter Kilowattstunde. Nach einer ersten Novellierung im Jahr 2004 wurde nun im Juli das EEG erneut überarbeitet. 

Für Betreiber/innen von Anlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowatt Leistung wird demnach der Vergütungssatz von 46,75 Cent je Kilowattstunde auf 43,01 Cent im Jahr 2009 sinken. Zum Vergleich: Seit 2004 wurde der im EEG festgelegte Vergütungssatz um fünf Prozent jährlich gesenkt. Für Anlagen mit einer Leistung die größer als 30 und kleiner als 100 Kilowatt ist, wird eine Vergütung in Höhe von 40,91 Cent je Kilowattstunde gezahlt. Neu ist die Vergütungsklasse bei Dachanlagen größer als 1.000 Kilowatt: Hier sinkt der Vergütungssatz auf 33,00 Cent je Kilowattstunde. Die Vergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagen wird um zehn Prozent auf 31,94 Cent je Kilowattstunde sinken. Weggefallen ist der sogenannte „Fassadenbonus“ in Höhe von zusätzlichen fünf Cent je Kilowattstunde.

Ab 2010 hängt die Vergütungshöhe vom Zubau im jeweiligen Vorjahr ab. Um den Zubau feststellen zu können, ist ab 2009 jede/r Anlagenbetreiber/in verpflichtet, den Standort und die Leistung neu ans Netz gehender Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Die Bundesregierung plant bis zum Jahreswechsel die Einführung eines „Anlagenregisters“. Eine weitere Neuerung des Gesetzes: Solarstrom vom eigenen Dach (bei einer Anlage bis 30 kW), der selbst genutzt und nicht in das Netz eingespeist wird, wird künftig ebenfalls vergütet. Der Satz ist gegenüber der normalen Einspeisevergütung reduziert und beträgt in 2009 25,01 Cent je Kilowattstunde.

Die Ortsgemeinde Horbach in der VG Montabaur nimmt an SolarLokal teil – der Imagekampagne für mehr Strom aus Sonne in Kreisen, Städten und Gemeinden. Weitere aktuelle Informationen zu Solarstrom gibt es am SolarLokal-Infotelefon unter 01803 2000 3000 und auf der Internetseite www.solarlokal.de. Die bundesweite und kostenfreie SolarLokal-Dachbörse auf der Internetseite bietet die Möglichkeit, Dächer für die Solarstromnutzung zur Verfügung zu stellen oder nach geeigneten Dachflächen zu suchen.

Quelle: SolarLokal, Pressemitteilung der Ortsgemeinde Horbach


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