Artikel vom 03.05.2007, Druckdatum 15.11.2024 | |
Erneuerbare Energien rechnen sich Elektrizität aus Stein- und Braunkohle verursacht Umweltkosten in Höhe von sechs bis neun Eurocents pro Kilowattstunde, Strom aus erneuerbaren Energien im Mittel dagegen von deutlich unter einem Eurocent. Das hat das Umweltbundesamt (UBA) errechnet. „Dies zeigt: Die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland ist volkswirtschaftlich vernünftig“, so UBA-Präsident Andreas Troge. Doch wie können die Kosten – auch die, die nicht auf den ersten Blick zu sehen sind – realistisch berechnet werden? Das UBA schlägt dazu eine einheitliche „Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten“ vor. Der Verzehr an unserer Umwelt hat einen Preis: Ob Luftschadstoffe der Industrie, Treibhausgase aus der Energieerzeugung oder gesundheitsschädlicher Feinstaub aus Autos und Lkw – was die menschliche Gesundheit und Umwelt belastet, verursacht Kosten für unsere Gesellschaft. Kosten, für die oft nicht die Verursacher, sondern die Allgemeinheit aufkommen muss. Aber: Woher wissen Umweltschützer, wie viel jede Tonne Kohlendioxid oder andere Luftschadstoffe die Volkswirtschaft kosten? Woher weiß die Politik, ob es sich lohnt, klimafreundliche erneuerbare Energien zu fördern? Mit der neuen „Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten“ des Umweltbundesamtes (UBA) lassen sich externe Umweltkosten anhand einheitlicher und transparenter Kriterien besser bewerten. „Die Umweltpolitik muss sich heute mehr als früher mit wirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen“, sagte Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. „Die verlässliche Schätzung externer Kosten ist wichtig: Sie hilft uns, Umweltkosten den Verursachern anzulasten – Preise können so besser die ökologische Wahrheit widerspiegeln.“ Externe Umweltkosten – das heißt, die durch Umweltschutzmaßnahmen vermeidbaren Umweltkosten – sind ein wichtiger Indikator für die Umweltpolitik: Sie zeigen in Geldeinheiten ausgedrückt, was Umweltschutz „bringt“. Der Nutzen des Umweltschutzes lässt sich so mit den Kosten für den Umweltschutz vergleichen; letztere dominieren oft die öffentlichen Diskussionen. Analysen externer Kosten helfen auch, die Höhe umweltbezogener Abgaben und Subventionen fachlich zu untermauern. Die „Methodenkonvention“ schlägt ein einheitliches Vorgehen vor, um externe Kosten zu berechnen und empfiehlt für wichtige Schadenskategorien – wie Klimafolgeschäden und Schäden durch Luftschadstoffe wie Feinstaub – einheitliche Kostensätze. Umweltökonomische Bewertungen werden so transparenter und konsistenter. Die Methodenkonvention soll künftig bei allen Studien des UBA verwendet werden. Für die Energieerzeugung berechnete das UBA beispielhaft externe Kosten: Es zeigte sich, dass die externen Kosten der Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle in der Größenordnung von 6 bis 9 Cent pro Kilowattstunde (KWh) liegen. Für den durchschnittlichen, derzeitigen Stromerzeugungsmix in Deutschland betragen die externen Kosten knapp 6 Cent pro KWh. Die externen Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien liegen im Mittel deutlich unter einem Cent pro KWh. Dies zeigt: Die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland ist volkswirtschaftlich vernünftig. Im Jahr 2006 kostete die Förderung der erneuerbaren Energien über das EEG nach vorläufigen Angaben 3,2 Milliarden Euro. Dem standen jedoch vermiedene Umwelt- und Gesundheitskosten in Höhe von mindestens 3,4 Milliarden Euro gegenüber. Für den Straßenverkehr ergaben UBA-Rechnungen, dass ein Personenkraftwagen in Deutschland im Schnitt knapp drei Cent pro gefahrenen Kilometer an Folgekosten für Umwelt und Gesundheit verursacht – vor allem aus der Emission von Luftschadstoffen und Treibhausgasen. Für ein Auto mit einer Gesamtfahrleistung von 100.000 Kilometer, kommen so externe Kosten von 3.000 Euro zusammen. Bei einem LKW addieren sich die Kosten auf 17 Cent pro Kilometer. Lastete man auch diese Kosten an, so wäre mindestens eine Verdopplung der LKW Maut von derzeit 12,5 Cent auf 25 Cent gerechtfertigt. Die Internalisierung der externen Kosten von Auto und Lkw kann nicht nur über Abgaben – etwa eine erhöhte Ökosteuer –, sondern auch über Ordnungsrecht erfolgen. So dürfte der Staat beispielsweise strengere Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge festlegen oder die Hersteller verpflichten, Partikelfilter gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub einzubauen. Den dazu erforderlichen Investitionen oder laufenden Ausgaben stehen die Nutzen für Umwelt und Gesundheit gegenüber. Im Autobeispiel wären pro Fahrzeug bis zu 3.000 Euro an Investitionen für mehr Umweltschutz gesamtwirtschaftlich gesehen vertretbar. Mehr Infos gibt es im Hintergrundpapier „Externe Kosten kennen – Umwelt besser schützen“ Die „Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten“ finden Sie hier. Infos zum Forschungsprojekt unter „Möglichkeiten der Berücksichtigung externer Umweltkosten bei Wirtschaftlichkeitsrechungen öffentlicher Investitionen“ Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) |