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    | Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde nach Anlage 5 der TRGS 519 OberhausenDatum: 28.10.2015
    	- 28.10.2015Veranstaltungsart: Tagesseminar
 
 INFORMATIONEN ZUM LEHRGANG
 
 Durch die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der neuen
 TRGS 519 (Stand 2014) wird eine eintägige staatlich anerkannte
 Fortbildung für alle Asbest-Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge
 werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen
 TRGS 519 durchgeführt.
 Gefordert ist eine eintägige Schulung,  die innerhalb von 6 Jahren
 absolviert werden muss. Wer also am 01. Januar 2011 einen
 Sachkundelehrgang absolviert hat,  muss bis zum 01. Januar
 2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten
 ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang
 muss wiederholt werden. Die 6 Jahre Gültigkeit zählen ab
 dem Besuch des Lehrgangs.
 Ausnahme: Sachkundenachweise,  die vor dem 01.07.2010 erlangt
 wurden,  gelten noch bis zum 30.06.2016.
 Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der Bezirksregierung
 Düsseldorf staatlich anerkannt.
 
 INHALTE
 
 • Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren;
 Berufskrankheiten
 • Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
 • Organisatorische,  vorbereitende Maßnahmen
 • Persönliche Schutzausrüstungen
 • Baustelleneinrichtung
 • Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
 • Hinweise zur Entsorgung
 
 ZIELGRUPPE
 
 Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der Sachkunde nach
 Anlage 4 A,  B und C der TRGS 519.
 
 ABSCHLUSS
 
 Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar wird mit einem
 Zertifikat bescheinigt.
 
 DAUER
 
 1-tägig
 09:00 – 16:30 Uhr
 
 LEHRGANGSENTGELT
 
 215,  - EUR für Handwerksbetriebe
 260,  - EUR für andere Berufsgruppen
 
 REFERENT
 
 Norbert Scheulen (BG Bau)
 
 
 Kontakt:
 Dirk Schön
 Mülheimerstraße 6
 46049 Oberhausen
 020882055-76
 020882055-99
 dirk.schoen@hwk-duesseldorf.de
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