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    | Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde nach Anlage 5 der TRGS 519 OberhausenDatum: 23.10.2014
    	- 23.10.2014Veranstaltungsart: Seminar
 
 Durch die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit
 der neuen TRGS 519 (Stand 2014) wird eine eintägige
 staatlich anerkannte Fortbildung für alle Asbest-
 Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge
 werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen
 TRGS 519 durchgeführt.
 Gefordert ist eine eintägige Schulung,  die innerhalb
 von 6 Jahren absolviert werden muss. Wer also am
 01. Januar 2011 einen Sachkundelehrgang absolviert
 hat,  muss bis zum 01. Januar 2017 einen Lehrgang
 nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten ist die erworbene
 Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang
 muss wiederholt werden. Die 6 Jahre Gültigkeit
 zählen ab dem Besuch des Lehrgangs.
 Ausnahme: Sachkundenachweise,  die vor dem
 01.07.2010 erlangt wurden,  gelten noch bis zum
 30.06.2016.
 Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der
 Bezirksregierung Düsseldorf staatlich anerkannt.
 
 Inhalte
 • Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren;
 Berufskrankheiten
 • Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
 • Organisatorische,  vorbereitende Maßnahmen
 • Persönliche Schutzausrüstungen
 • Baustelleneinrichtung
 • Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
 • Hinweise zur Entsorgung
 
 Zielgruppe
 Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der
 Sachkunde nach Anlage 4 A, B und C der TRGS 519.
 
 Abschluss
 Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar wird
 mit einem Zertifikat bescheinigt.
 
 Dauer und Termin
 23. Oktober 2014,  1-tägig
 9:00 – 16:30 Uhr
 
 Teilnehmerentgelt
 215, - EUR für Handwerksbetriebe
 260, - EUR für andere Berufsgruppen
 
 Referent
 Norbert Scheulen (BG BAU)
 
 Kontakt:
 Dirk Schön
 Mülheimerstraße 6
 46049 Oberhausen
 020882055-76
 020882055-99
 dir.schoen@hwk-duesseldorf.de
 Homepage
 
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