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    | Asbest - Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519, Anlage 4Datum: 18.2.2014
    	- 19.2.2014Veranstaltungsart: Sachkundelehrgang
 
 In den gesamten Bau- und Ausbaugewerken,  im Maler-
 und Lackierer-,  Dachdecker-,  Glaser- und SHKHandwerk
 ist der Kontakt mit asbesthaltigen Materialien
 nicht zu vermeiden.
 Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien fordert der
 Gesetzgeber in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
 (TRGS) seit 1991 einen Nachweis über die entsprechende
 Sachkunde im Umgang mit Asbest. Bei
 Zuwiderhandlung muss mit schwerwiegenden zivilund
 strafrechtlichen Folgen gerechnet werden.
 Zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-,  Sanierungsund
 Instandhaltungsarbeiten (ASI) an Asbestzementprodukten
 sowie Arbeiten geringen Umfangs (AgU) an
 Asbestprodukten bietet das UZH diesen behördlich
 anerkannten Lehrgang nach TRGS 519,  Anlage 4,  an.
 
 Inhalte
 • Verwendung von Asbest
 • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit
 Asbest und Asbestzement
 • Personelle Anforderungen
 • Sicherheitstechnische Maßnahmen
 • Baustelleneinrichtung,  Arbeitsgeräte
 • Abbruch-,  Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
 • Abfallaufnahme und –entsorgung
 
 Zielgruppe
 
 Der Lehrgang richtet sich an Meister und erfahrene
 Führungskräfte der Bau- und Ausbaugewerke,  des
 Maler- und Lackierer-,  Dachdecker-,  Glaser- und SHKHandwerks.
 
 Abschluss
 
 Der Lehrgang schließt mit einer Sachkundeprüfung vor
 der Bezirksregierung,  auf die Sie gründlich vorbereitet
 werden,  ab. Nach dem erfolgreichen Abschluss der
 Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt,  das Ihre Sachkunde
 für den Umgang mit Asbest bescheinigt.
 
 Dauer
 
 2-tägig
 09:00 – 16:30 Uhr
 
 Teilnehmerentgelt
 
 370, - EUR für Handwerksbetriebe
 470, - EUR für andere Berufsgruppen
 
 Kontakt:
 Zentrum für Umwelt und Energie
 Mülheimerstr. 6
 46049 Oberhausen
 0208 82055-76
 0208 82055-99
 dirk.schoen@hwk-duesseldorf.de
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