Die Energiewende benötigt anspruchsvolle EU-Ziele für 2030
„Die Energiewende kann nur mit anspruchsvollen Zielen der EU für Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz gelingen“, meint der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Martin Faulstich. „Dazu ist eine klare und anspruchsvolle Positionierung der Bundesregierung unverzichtbar.“
In seinem Kommentar zur Konsultation der Europäischen Kommission „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ empfiehlt der SRU eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in der EU von mindestens 45 Prozent gegenüber 1990, einen Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 40 bis 45 Prozent und eine Steigerung der Energieeffizienz, wodurch Einsparungen beim Primärenergieverbrauch von bis zu 50 Prozent möglich sind.
Der SRU kommt zu dem Schluss, dass die drei eigenständigen Klima- und Energieziele der EU für 2030 fortgeschrieben werden sollten. Die Wechselbeziehungen zwischen Klimaschutz, Erneuerbaren Energien und Effizienz sind so eng, dass das eine ohne das andere nicht erreicht werden kann. Nach Auffassung des SRU reicht nur ein Ziel für den Klimaschutz keinesfalls aus. Ohne weitere Ziele kommt der Ausbau der Erneuerbaren Energien europaweit nicht hinreichend voran, was wiederum die Klimaziele gefährdet.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in der EU hat erst deutliche Fortschritte gemacht, nachdem er rechtsverbindlich durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgeschrieben worden ist. Das Energieeffizienzziel der EU für 2020 wird hingegen voraussichtlich verfehlt, weil seine Rechtsverbindlichkeit nicht durchgesetzt werden konnte. Dies verdeutlicht die wichtige Rolle von verbindlichen Zielmarken für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz: Sie bieten Planungs- und Investitionssicherheit und erfüllen ferner eine wichtige Koordinationsfunktion zwischen Erzeugung, Netzausbau und Speicherung.
Die europäische Zieltrias für Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz hat bisher dafür gesorgt, dass die deutsche Energiewende Teil einer europäischen Agenda ist. Das erleichtert wirtschaftlich und politisch die Pionierrolle, die Deutschland anstrebt. „Wer es ernst mit der Energiewende meint, muss sich für passende europäische Ziele einsetzen. Wir brauchen daher eine engagiertere Energiewende-Außenpolitik“, meint Prof. Miranda Schreurs, Mitglied des SRU und Vorsitzende der Europäischen Umwelt- und Nachhaltigkeitsräte (EEAC).
Der SRU argumentiert weiter, dass nur durch ein anspruchsvolles europäisches Klimaschutzziel der Emissionshandel wieder funktionstüchtig gemacht werden kann. Ein klares Preissignal für CO2 ist für die Energiewende essenziell, weil hierdurch CO2-arme und zugleich flexiblere Gaskraftwerke im Strommarkt wettbewerbsfähiger werden können. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Flexibilität der konventionellen Stromversorgung erhöht wird. Zudem ist ein spürbarer CO2-Preis ein wichtiger Treiber von Innovationen, die den Weg zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ebnen und Europas Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft stärken.
Der Kommentar „An Ambitious Triple Target for 2030: Comment to the Commission’s Green Paper ‘A 2030 Framework for Climate and Energy Policies’” und ein kürzlich erschienener deutschsprachiger Fachartikel, der die Rolle des CO2-Preises für die Energiewende betont, können in elektronischer Fassung unter www.umweltrat.de heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle des SRU bestellt werden.
Der SRU berät die Bundesregierung seit über 40 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Martin Faulstich, (Vorsitzender), Technische Universität Clausthal Prof. Dr. Karin Holm-Müller, (stellv. Vorsitzende), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Prof. Dr. Harald Bradke, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Heidi Foth, Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin
Quelle: Sachverständigenrat für Umweltfragen
|