Bund ändert Zuschussregeln für Klimaschutzkonzepte
Klimaschutzkonzepte für Kommunen zeigen auf, welche Energieeinsparpotenziale in Städten und Gemeinden stecken. Das Bundesumweltministerium hat jetzt die finanziellen Fördermöglichkeiten dafür erweitert: Künftig sind auch Beratungsleistungen für kleine Kommunen förderfähig. Bis zu 15 Beratertage werden zu 65 Prozent bezuschusst. Anträge müssen bis zum 31. März beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden, Hilfestellung gibt es bei der Landesenergieagentur KEA. Kirchen und Hochschulen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Zusätzlich antragsberechtigt für eine Förderung von Klimaschutzteilkonzepten sind ab sofort kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften und private Unternehmen etwa für Projekte in Gewerbeparks. Die Fördersätze für kommunale Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzteilkonzepte bleiben unverändert - maximal 65 Prozent der Kosten werden vom Bund übernommen.
Neu ist auch die Förderung der Radverkehrsinfrastruktur oder die Errichtung von Mobilitätsstationen. Zuschüsse bis 250.000 Euro werden gewährt, die Förderquote beträgt nach Art der Maßnahme zwischen 40 und 50 Prozent. Klimaschutzkonzepte haben den Zweck, CO2-Minderungspotenziale aufzuzeigen und zu erschließen.
„Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen“, erklärt Harald Bieber, der Leiter des Fachbereichs Klimaschutzkonzepte bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. „Darüber hinaus sind die Konzepte eine Kontrollinstanz, anhand der die gesetzten Ziele überprüft werden.“ Zentrale Inhalte sind Energie- und CO2-Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen zur Energieeinsparung, das Aufzeigen konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein Controlling-Konzept.
In den letzten Jahren haben im Südwesten unter anderem die Städte Offenburg, Pforzheim und Kornwestheim mit Unterstützung der Landesenergieagentur Klimaschutzkonzepte erstellt und mit deren Umsetzung begonnen. Hierfür wurden viele Daten zur Ist-Situation erfasst und Einsparmöglichkeiten ermittelt. Hinzu kamen Akteursgespräche und Workshops sowie die Erarbeitung von erfolgversprechenden Maßnahmenpaketen zur Erreichung der Klimaschutzziele.
„Damit ein Klimaschutzkonzept aber letztlich gelebt wird und nicht in der Schublade verschwindet, bedarf es einer Verankerung in Verwaltung, Gemeinderat und Bevölkerung“, stellt Thomas Steidle von der KEA fest, der beim Konzept für Offenburg die Projektleitung innehatte. „Klimaschutzkonzepte sind in der Regel nur so gut wie sie kommuniziert werden.“
In Offenburg funktioniert das bisher. Durch Aktionstage und eine Bürgerbeteiligung wurden die Konzepte aktiv vorangetrieben, Vertreter aus dem Handwerk, den Betrieben und der Politik arbeiten künftig in Sachen CO2-Minderung Hand in Hand. In der mittelbadischen Stadt wurde vom Gemeinderat ein Aktionsplan für 2012/2013 mit insgesamt 41 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern und einem Gesamtbudget von 1,5 Millionen Euro beschlossen.
Damit soll eine nahtlose Anknüpfung an bisherige Erfolge in den Bereichen städtisches Energiemanagement, nachhaltige Stadtentwicklung, Wasserkraft sowie Bus- und Fahrradmobilität gelingen und die noch notwendige Intensivierung zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele geschafft werden. Die Umsetzung wird zukünftig von einem dezernatsübergreifenden Klimaschutzteam und einer Klimaschutzmanagerin vorangetrieben sowie durch einem Klimabeirat begleitet.
Die KEA mit Sitz in Karlsruhe unterstützt Kommunen sowohl bei der Antragstellung beim PtJ, als auch bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts. Möglich ist die Erstellung von integrierten Klimaschutzkonzepten sowie von Teilkonzepten, die einen abgrenzbaren Bereich (etwa Mobilität) oder eine abgrenzbare, besonders klimafreundliche Maßnahme (z. B. Klimaschutz in eigenen Liegenschaften) beinhalten. Teilkonzepte können auch ergänzend oder vertiefend zu einem bereits vorliegenden integrierten Konzept erstellt werden.
BMU-Förderprogramm
Die verbesserten Förderbedingungen des BMU-Förderprogramms „Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten“ sollen Kommunen, Hochschulen und Kirchen motivieren, sich noch aktiver für den Klimaschutz einzusetzen. Beim Antrag müssen Angaben zum Titel des Projektes, zum Antragsteller, eine Beschreibung der Ausgangssituation sowie der der Zielsetzung und Arbeitsschritte gegeben werden. Eine Kurzübersicht der geplanten Ausgaben auf Grundlage eines Angebotes sowie der zeitliche Projektablauf werden ebenfalls abgefragt. Wichtig ist, dass mit den Maßnahmen erst dann begonnen werden darf, wenn die Förderzusage erteilt wurde.
Weitere Informationen gibt es beim Projektträger Jülich (www.ptj.de) sowie bei der KEA (www.kea-bw.de)
Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
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