Energie-Coaching und Modernisierungsfahrpläne für Kommunen
„Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen die Energiewende gestalten. Dabei unterstützen wir aktiv Städte, Gemeinden und Landkreise bei ihren Aktivitäten“, sagte Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich. Ab sofort können Kommunen Unterstützung für Energie-Coachings und Bürgerdialoge beim Land beantragen.
„Umfragen zeigen uns, dass 98 Prozent der Bürgerinnen und Bürger den Ausbau der erneuerbaren Energien begrüßen. Bei manchen Windpark- oder Biogasprojekten regt sich jedoch vor Ort Widerstand. Durch unsere Initiative wollen wir dazu beitragen, Ängste und Befürchtungen abzubauen und Akzeptanz vor Ort zu schaffen. Um dem Wunsch der Bürger nach Informationen und Teilhabe nachzukommen, unterstützen wir Kommen finanziell bei der Durchführung von Bürgerdialogen und entsprechenden Informationsveranstaltungen“, so die Ministerin.
Das Land fördert pro Kommune bis zu fünf solcher Informationsveranstaltungen, die zum Austausch von Anregungen, Bedenken und Einwänden dienen. Diese Veranstaltungen müssen unter Moderation eines erfahrenen Referenten sowie unter Beteiligung von ausgewiesenen Fachleuten für das geplante Projekt durchgeführt werden. „Bei der Umsetzung der Energiewende müssen alle an einem Strang ziehen. Dann kann nur gelingen wenn wie die notwendige Akzeptanz herstellen“, sagte die Ministerin. Deshalb unterstütze man als Land aktiv kommunale Initiativen zur Akzeptanzsteigerung und entsprechende Bürgerdialoge.
Auch die kommunalen Vertreter profitieren von den neuen Förderrichtlinien. „Das Energie-Coaching soll dazu beitragen, kommunale Vertreter bei der Wahl der geeigneten Ansätze und optimaler technischer Systeme bei konkreten Projekten in den Bereichen Energieeffizienz bzw. erneuerbare Energien zu unterstützen“, sagte Puttrich. Den Kommunalvertreter/innen wolle man helfen, die mit einem Projekt verbundenen Chancen und Möglichkeiten unter Beachtung der technisch-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen.
Gleichzeitig unterstützt das Ministerium auch Kommunen bei der Erstellung von Modernisierungsfahrplänen für die energetische Sanierung eigener Liegenschaften. „Eine lückenlose und exakte Erfassung des Anlagenbestands, der Energieverbrauchsdaten sowie der Flächen der kommunalen Gebäude bildet die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über die Durchführung von energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie für verlässliche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von Investitionen“, stellte Puttrich klar. Sind diese Daten nicht verfügbar, können hessische Kommunen und Landkreise sowie kommunale hessische Zweckverbände die Mitfinanzierung der Erstellung eines Modernisierungsfahrplans für die kommunalen Gebäude durch einen externen, fachlich qualifizierten Berater beantragen.
Die Ausgaben für die Tätigkeit der externe/n Berater/in können einschließlich aller Neben-, Reise-, und Fahrtkosten bis zu einer Obergrenze von 800 Euro je Arbeitstag mit maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Zahl der anrechenbaren Arbeitstage ist abhängig von der Größe der Kommune. „Ziel der neuen Förderungen ist es, die Kommunen bei einer möglichst kostengünstigen Realisierung der konkreten Schritte zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem hessischen Energiegipfel zu unterstützen“, äußerte Puttrich abschließend.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessen
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