Gläubigerversammlung der Q-Cells International Finance B.V. soll gemeinsamen Vertreter bestellen
Die Q-Cells International Finance B.V. (Rotterdam, Niederlande) lädt die Inhaber einer fällig am 28. Februar 2012 fälligen Teilschuldverschreibungen zu einer Gläubigerversammlung am 25. Oktober 2011 in Frankfurt am Main einzuladen. Gegenstand der Versammlung soll die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sein, mit der Befugnis, mit Wirkung für sämtliche Inhaber bestimmte Rechte, insbesondere die Zustimmung zu einer Laufzeitverlängerung der Anleihe für einen bestimmten Zeitraum, konzentriert wahrzunehmen, so das Unternehmen.
Die Q-Cells International Finance B.V. (Rotterdam, Niederlande) hat entschieden, die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der 492.500.000 Euro 1,375 Prozent Wandelanleihe (fällig am 28. Februar 2012) zu einer Gläubigerversammlung am 25. Oktober 2011 in Frankfurt am Main einzuladen. Gegenstand der Versammlung soll die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Inhaber der Wandelschuldverschreibung nach Maßgabe der Bestimmungen des deutschen Schuldverschreibungsgesetzes 2009 (SchVG) sein, mit der Befugnis, mit Wirkung für sämtliche Inhaber bestimmte Rechte, insbesondere die Zustimmung zu einer Laufzeitverlängerung der Anleihe für einen bestimmten Zeitraum, konzentriert wahrzunehmen. Die Einladung der Anleiheinhaber zur Gläubigerversammlung soll im Laufe des heutigen Tages im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Börse Luxemburg sowie über Bloomberg und Reuters veröffentlicht werden, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.
Wie bereits früher bekanntgegeben, will Q-Cells derzeit ihre Geschäftsplanung aktualisieren und lässt diese zu diesem Zweck von externen Beratern validieren. Außerdem sind Berater mit der Prüfung von Finanzierungsoptionen für die der Q-Cells Gruppe beauftragt. Sollte der Abschluss dieser Prüfungen ergeben, dass gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit Blick auf die Wandelschuldverschreibung aus der Sicht der Anleiheinhaber und von Q-Cells sinnvoll und erforderlich sind, könnte bei entsprechender weiterer Beschlussfassung der Anleiheinhaber die Bestellung des gemeinsamen Vertreters dazu dienen, die rechtssichere Umsetzung derartiger Maßnahmen zu unterstützen, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
In Vorgesprächen habe ein Inhaber eines wesentlichen Teils der ausstehenden Wandelschuldverschreibung die Zustimmung zur Bestellung des gemeinsamen Vertreters mit den genannten Befugnissen in Aussicht gestellt, so Q-Cells in der Pressemitteilung abschließend.
Quelle: Q-Sells SE
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