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24.09.2011

Bundesrat lehnt CCS-Gesetz ab

In der gestrigen Sitzung des Bundesrates zum umstrittenen Gesetzentwurf zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS) konnte keine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden. Der Bundesrat lehnt das Gesetz ab. Schwerpunkt war das Verhältnis zu Haftungsfragen und der kontrovers diskutierten Länderklausel. Um jedoch endlich Rechtssicherheit für die Unternehmen zu bekommen, ist aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) eine schnelle Einigung geboten.

„Wir brauchen hier Rechtssicherheit im Hinblick auf die Planung neuer Kraftwerke und zum Schutz des Grundwassers“, erklärt Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer. „Weitere Verzögerungen können wir den Unternehmen aber auch den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten.“

Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid wird seitens der EU und der Bundesregierung befürwortet, um die CO2-Einsparungsziele zum Klimaschutz zu erreichen. „Nach unserem Verständnis ist CCS lediglich eine potenzielle Option zur Erreichung der für den Klimaschutz notwendigen CO2-Minderungsziele im Energiesektor. Sie muss daher im Wettbewerb mit anderen Klimaschutztechnologien wie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und den erneuerbaren Energien bestehen“, erklärt Hans-Joachim Reck.

Die kommunale Wasserwirtschaft sieht durch die Verpressung von Kohlendioxid Auswirkungen auf die Gewässer. Der Verband fordert deshalb höchstmögliche Sicherheit für die Trinkwasserressourcen: „Bei Technologien mit Ewigkeitsanspruch müssen alle Eventualitäten sorgfältig geprüft werden. Im Zweifelsfall muss der Schutz des Trinkwassers immer oberste Priorität haben“, so Reck abschließend. 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom , 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
 
Quelle: Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

  

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