Konjunkturpaket: Mehr Energieeffizienz für kommunale Gebäude
Frankfurt am Main hat sich entschieden, Neubauten nur noch im Passivhausstandard zu errichten und Gebäudesanierungen weitestgehend mit Passivhauskomponenten durchzuführen. Damit nimmt sie bei den Kommunen eine Vorreiterrolle in Sachen Energiesparen ein. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärfen sich ab dem 1. Oktober 2009 die energetischen Anforderungen um rund 30 Prozent. Bei aktuellen Vorhaben sollten die Kommunen bereits jetzt die Standards der novellierten EnEV einhalten, fordert Dr. Volker Kienzlen, der Leiter der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg.
Das Konjunkturpaket des Bundes fördert laut KEA in erheblichen Umfang die Sanierung von kommunalen Liegenschaften - unter anderem in Baden-Württemberg. Auch bessere bauliche Standards als vom Gesetzgeber gefordert seien lohnenswert, so Kienzlen. „Integrale Gebäudesanierungen sind für Kommunen eine Chance, ihre Schulen und Rathäuser auch langfristig wirtschaftlich betreiben zu können.“
Viele Kommunen haben sich schon seit Jahren auferlegt, besser zu bauen als der Gesetzgeber dies fordert. „Langfristig denkende Kämmerer stehen hinter diesen Effizienzmaßnahmen, da sie dauerhaft die Kasse der Kommune entlasten“, sagt Volker Kienzlen. „Städte wie Stuttgart, Heidelberg oder Freiburg haben entsprechende Beschlüsse gefasst. Am Weitesten auf diesem Weg ist Frankfurt am Main.“ Die Stadt hat sich entschieden, Neubauten nur noch im Passivhausstandard zu errichten und Gebäudesanierungen weitestgehend mit Passivhauskomponenten durchzuführen. „Mit den Finanzmitteln des Konjunkturpakets werden solche energetisch hochwertigen Sanierungen jetzt unterstützt“, so Kienzlen.
Heutige Mindestanforderungen an den Wärmeschutz sind dafür nicht mehr geeignet. Sie wurden in einer Zeit erarbeitet, als ein Barrel Rohöl noch 20 US-Dollar kostete. Trotz des Preisverfalls in der zweiten Jahreshälfte 2008 liegt der Preis derzeit mit über 50 US-Dollar mehr als doppelt so hoch. „Bei jeder Investition in Fenster, Dach oder Fassade ist das zu bedenken. Hinzu kommt, dass diese Bauteile eine Lebensdauer von 30 und mehr Jahren haben“, betont Kienzlen. Bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung sei der durchschnittliche Energiepreis während der Lebensdauer anzusetzen. Jetzt noch Maßnahmen entsprechend den alten gesetzlichen Minimalforderungen durchzuführen, sei daher nicht mehr wirtschaftlich, warnt Kienzlen.
Wichtig sei auch, nicht nur einzelne Bauteile zu sanieren oder zu erneuern, sondern das Gebäude ganzheitlich zu betrachten. Würden Fenster ausgetauscht, sollte nach Möglichkeit auch die Fassade gedämmt werden. „Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Wärmebrücken am Anschluss zwischen Fenster und Außenwand minimiert werden. Vielfach stellt man sonst fest, dass eine nachträgliche Dämmung an den Laibungen oder gar an einem ungünstig angebrachten Sonnenschutz nicht mehr fachgerecht angebracht werden kann“, erklärt Kienzlen. Auch wenn nicht alle Maßnahmen in einem Bauabschnitt realisiert werden könnten, müsse doch die Planung das gesamte Gebäude umfassen.
Auch bei der Erneuerung von Heizungen sollten die Kommunen bedenken, ob bauliche Maßnahmen an Fassade oder Dach in den kommenden Jahren den Wärmeverbrauch reduzieren werden. Denn: Sei das nach der Anschaffung einer neuen Heizanlage der Fall, wäre die Heizung nach der Dämmung überdimensioniert. Die Folge: Die Investition hätte geringer ausfallen können, die neue Kesselanlage würde außerdem oft in einem ungünstigen Teillastbetrieb arbeiten. „An Gebäudesanierungen mit einem Gesamtkonzept führt deshalb kein Weg vorbei“, so Kienzlen. „Kommunen haben auch bei der Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften eine Vorbildfunktion.“
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. Mehr Infos unter www. kea-bw.de
Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
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