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06.03.2006

Ärger mit Handy, Maus und Toaster

Ärger ist vorprogrammiert, glauben Experten. Im Focus haben sie dabei das neue Elektrogerätegesetz, das ab 24. März die Trennung und Wiederverwertung von Elektroschrott vorschreibt. Vor allem die dadurch entstehenden Kosten bergen beträchtliches Konfliktpotential. Und die Elektroindustrie ist erst noch dabei, sich auf die Rücknahme einzustellen.

„Handy, Föhn und Toaster dürfen zukünftig nicht mehr einfach in die Mülltonne geworfen werden", fasst Helge Wendenburg vom Bundesumweltministerium die Änderungen in Worte. Die ausgedienten Geräte müssen zu kommunalen – oft kilometerweit entfernten –Sammelstellen gebracht werden. Auf eigene Kosten versteht sich. Es sei denn, Städte und Kreise bemühten einen Abholdienst, der natürlich Abholgebühren für die Kommune bedeutet. 

Doch es handelt sich um einiges mehr, was die privaten Haushalte künftig neben Kühlschränken, Waschmaschinen oder elektrischen Heizkörpern zu den Recyclinghöfen schleppen sollen. Haushaltskleingeräte wie Staubsauger, Fritteusen, Kaffeemaschinen, elektrische Messer, Informationstechnik und Unterhaltungselektronik vom PC inklusive Maus, Telefone und MP3-Player bis hin zu HiFi- Anlagen – alles muss getrennt abgeliefert werden. Auch Beleuchtungskörper, Videospiele, Elektrische Eisen- und Carrerabahnen und medizinische Labor- und Dialysegeräte landen in Zukunft nicht mehr im Hausmüll.

Der Experte der Elektro- und Elektronikindustrie, Otmar Frey, macht deutlich, dass die Vorbereitungen für die Rücknahme und Verwertung durch die Hersteller noch nicht ganz abgeschlossen sei. Zur Zeit würden 7.000 Container auf bundesweit 1.500 Übergabestellen verteilt.

Gerechnet wird mit einer guten Million Tonnen abzugebender Geräte. Der „Witz“ dabei: Von geschätzten 20 Kilogramm Altgeräten, die jede Bürgerin und jeder Bürger zu Hause herumstehen hat, müssen jährlich mindestens 4 bis 5 Kilo abgeliefert werden, sonst rechnet sich die ganze Sache nicht. Oder jedenfalls nicht zu den geplanten Kosten. Schrott lass nach!

Erstes Ziel des neuen Gesetzes ist laut Umweltministerium, intakte Geräte wie einen PC, den der Eigentümer nach 2 Jahren entsorgen will, noch vor der Zerlegung auf Gebraucht-Märkten unterzubringen. Das sei der optimale Weg der Ressourcenschonung, so Wendenburg. Erst in zweiter Linie gehe es um die Wiederverwertung.

Der Dreh- und Angelpunkt – und damit Ärgerpotential – aber werden die Kosten sein: Aufwendungen der Kommunen, die von 300 Millionen Euro Kosten für die Vorsortierung und Investitionen an Sammelstellen sprechen, und bis zu 500 Millionen Euro Aufwendungen der Hersteller-Konsortien für die Entsorgung durch Fremdfirmen. Ganz zu schweigen von dem Geld, das es bedürfte, diese Fremdfirmen zu kontrollieren. Wer weiß schon so genau, wohin der ganze Elektroschrott verschwindet? 

Im Klartext: Soweit der Markt es zulässt, werden sich diese Beträge in Aufschlägen bei den Neugeräten wiederfinden. Und der Ärger ist vorprogrammiert. 

Quelle: dpa, verivox 

Autorin: Petra Forberger für www.solarportal24.de



  

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